Öffentliche Zustellungen
Gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können Bescheide durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werden, wenn:
- der Aufenthaltsort der Empfängerin oder des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an eine Vertreterin oder einen Vertreter nicht möglich ist,
- eine Zustellung an eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
- eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.
Eine öffentliche Bekanntmachung ist auch im Rahmen der Veröffentlichung auf einer Webseite möglich. Die BG BAU veröffentlicht Ihre Bescheide über öffentliche Zustellung an dieser Stelle.
Bitte beachten Sie eventuelle Fristen
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Öffentliche Bekanntmachungen
Name, Vorname
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Wojdyla, Dariusz Andrzej
Wojnicka, Renata Grazyna
WSL-Bau und Logistik UG (haftungsbeschränkt)
Yildirim, Hasan
Yordanov, Ivan
Yordanova, Elena
YS Yamann Service & Handel GmbH
YS Yamann Service & Handel GmbH
Yüksel, Beytug
Yüksel, Beytug
Zaranski, Robert
Zarifov, Roman
Zieg, Aron
Zimmermann, Erwin
Zlatkov, Kiril
Zlatkov, Kiril
Zoladek, Wieslaw
Zolnieruk, Aleksandra
Zsolt, Bielik
Zymeri Arianit und Zymeri Kastriot GbR
Zytink, Pawel
Özdag, Ertan
Özdag, Ertan
Özdag, Ertan
Ćorić, Marko
Šimunić, Kristina