Öffentliche Zustellungen
Gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können Bescheide durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werden, wenn:
- der Aufenthaltsort der Empfängerin oder des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an eine Vertreterin oder einen Vertreter nicht möglich ist,
- eine Zustellung an eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
- eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.
Eine öffentliche Bekanntmachung ist auch im Rahmen der Veröffentlichung auf einer Webseite möglich. Die BG BAU veröffentlicht Ihre Bescheide über öffentliche Zustellung an dieser Stelle.
Bitte beachten Sie eventuelle Fristen
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Öffentliche Bekanntmachungen
Name, Vorname
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TT Bau UG (haftungsbeschränkt)
twmont42 UG (haftungsbeschränkt)
UBD - Bau & Planung GmbH
UnoPlus GmbH
Vaper GmbH
Varadi, Carol
Varadi, Carol
Varga, Krisztian
Velikov, Ventsislav
Velikov, Ventsislav
VELLI GmbH
Veres, Csaba
Verhoef, René
Vorrata GREAT Personal GmbH
VVK-Bau GmbH
Wahnschafe, Heiko
Wahnschafe, Heiko
WOLF CON GmbH
Wolff, Stefan Wilhelm
Yezhov, Dmytro
Yilmaz, Seher
Yoltech GmbH
Yoltech GmbH
Yoltech GmbH
Yoltech GmbH
Yoltech GmbH
Yordanov, Miroslav
Yordanov, Radoslav
Zilic, Rajko
Zoltan Budai, Ion-Sergiu Stoica GbR
Zugravu, Constantin
Zylau, Jens
Zyzniewska, Paulina
Ölmez, Yakan
Ölmez, Yakan
Özkan, Ahmet