Öffentliche Zustellungen
Gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können Bescheide durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werden, wenn:
- der Aufenthaltsort der Empfängerin oder des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an eine Vertreterin oder einen Vertreter nicht möglich ist,
- eine Zustellung an eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
- eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.
Eine öffentliche Bekanntmachung ist auch im Rahmen der Veröffentlichung auf einer Webseite möglich. Die BG BAU veröffentlicht Ihre Bescheide über öffentliche Zustellung an dieser Stelle.
Bitte beachten Sie eventuelle Fristen
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Öffentliche Bekanntmachungen
Name, Vorname
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Vasiloi, Octavian
Veiz, Ismail
Vieira da Silva, Manuel
Vita, Serghei
Vlase, Alexandru-Dorel
VMS Dienstleistungs GmbH
Vollath, Jens
Voropai, Vitalii
Vytoušová, Pavlína
Waiblinger, Roman
Waiblinger, Roman
Waiblinger, Roman
Waiblinger, Roman
Waiblinger, Roman
Walensky, Wolfgang
Walensky, Wolfgang
Wallenstein Bau GmbH
Warsame, Mohamed Saleh
Wawrzynkiewicz, Michal Bartlomiej
Weclawski, Witold
Weidelt, Kai
Wieczorek, Zenon Stanislaw
Wilhelm, Wolfgang
Wilhelm, Wolfgang
Wozniak, Marcin
Wunderlich, Thomas
Wüst, Donato
Yankov, Georgi
Yankov, Georgi
Yankov, Lyubomir Yosifov
Yükselen, Ali
Z. B. WDVS Bauunternehmung GmbH
Z. B. WDVS Bauunternehmung GmbH
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Zori, Nicolae-Cosmin