7. Schritt: Gefährdungsbeurteilung fortschreiben und dokumentieren

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist regelmäßig zu überprüfen, insbesondere bei:

  • Veränderungen der Arbeitsbedingungen
  • neuen Arbeitsschutzvorschriften oder neuen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen
  • auffälligen Häufungen von Mitarbeiterfluktuation, Gesundheitsbeeinträchtigungen oder Beschwerden

Hinsichtlich der Dokumentation muss erkennbar sein, dass die Gefährdungsbeurteilung angemessen durchgeführt wurde. Das heißt die einzelnen Schritte müssen begründet und nachvollziehbar sein.

Die Dokumentation kann elektronisch oder in Papierform erfolgen und sollte mindestens folgende Aspekte beinhalten:

  • Beurteilung der Gefährdungen
  • Festlegung konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen, einschließlich der Angabe von Terminen und Verantwortlichen
  • Durchführung der Maßnahmen
  • Überprüfung der Wirksamkeit
  • Datum der Erstellung

Im Online-Tool der BG BAU können entsprechende Formulare zusammengestellt, gespeichert oder ausgedruckt werden.

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