1. Schritt: Tätigkeiten und Bereiche festlegen

Zunächst ist es empfehlenswert, sich einen Überblick über die Tätigkeiten und Bereiche im Betrieb zu verschaffen.

Dann kann entschieden werden, welche Unternehmenseinheiten in der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung betrachtet werden sollen.

In größeren Unternehmen können Stellenbeschreibungen oder Organigramme hilfreich sein.

Anschließend sind die Tätigkeiten oder Bereiche festzulegen, deren Arbeitsbedingungen im Hinblick auf die psychischen Belastungen vergleichbar sind und daher für die Gefährdungsbeurteilung zusammengefasst werden können.

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung kann strukturiert sein nach:

  • Tätigkeiten:
    • Arbeitsplatzgruppen (zum Beispiel Büro)
    • Tätigkeitsgruppen (zum Beispiel Führungstätigkeit)
    • Berufsgruppen (zum Beispiel Maurer)

oder

  • Bereichen:
    • Arbeits- oder Organisationsbereiche (zum Beispiel Verwaltung, Baustelle)

Die Festlegung muss begründet werden.

Schon in diesem ersten Schritt ist ersichtlich, dass es um die Beurteilung der Arbeitsbedingungen geht und nicht um die Beurteilung einzelner Personen.

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