4. + 5. Schritt: Maßnahmen entwickeln und durchführen

Das Arbeitsschutzgesetz § 4 gibt die Grundlagen für die Arbeitsgestaltung und somit für die Maßnahmenentwicklung vor, denn:

"Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben […] und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird."

Die Maßnahmenentwicklung unterliegt dem TOP-Prinzip. Die Gefährdung durch psychische Belastungen ist an der Quelle zu bekämpfen.

Demnach zielen die Maßnahmen vorrangig auf die Gestaltung der Verhältnisse im Betrieb ab. Sie beziehen sich auf die Organisation, die Struktur, die Prozesse und die Tätigkeiten.

Eine Zusammenstellung potentieller Maßnahmen (PDF 190 KB) ist hier zu finden.

Zur Entwicklung von Maßnahmen für die ermittelten psychischen Belastungsfaktoren sind Workshops eine gute Möglichkeit.

Wichtig ist es, Belastungsprobleme nicht in andere Bereiche des Unternehmens zu verschieben.

Die Umsetzung der Maßnahmen sollte schrittweise erfolgen. Dabei sind Prioritäten zu setzen. Außerdem ist für die Maßnahmenumsetzung ein Verantwortlicher zu benennen und ein zeitlicher Rahmen zu setzen.

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  • Bildquelle: DGUV

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