3. Schritt: Belastungen beurteilen

Bei der Beurteilung von Belastungen ist zu entscheiden: Sind Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz erforderlich?

In Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) gibt es vereinzelt Maßstäbe, die herangezogen werden können, um psychische Belastungsfaktoren zu beurteilen. Dies sind quantifizierbare Arbeitsumgebungsfaktoren, die sich auf das Wohlbefinden der Mitarbeiter auswirken können.

Veröffentlichungen zu arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen können bei der Beurteilung psychischer Belastungen hilfreich sein.

In Abhängigkeit von der gewählten Methode beziehungsweise dem Instrument liegen gegebenenfalls Schwellenwerte oder empirische Vergleichswerte vor, zum Beispiel bei der Anwendung von Fragebogenverfahren.

Falls im Rahmen von Beobachtung oder Beobachtungsinterviews (Online-Tool der BG BAU) die Beurteilung der Belastungen nicht offenkundig ist, kann ein moderierter Analyseworkshop zur Entscheidungsfindung herangezogen werden, zum Beispiel Ideentreffen.

Wichtig ist: Die Beurteilung der Belastungen muss begründet werden und nachvollziehbar sein.

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Psychische Belastung – der Schritt der Risikobeurteilung

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