3. Schritt: Belastungen beurteilen

Bei der Beurteilung von Belastungen ist zu entscheiden: 
Sind Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz erforderlich?

In Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) gibt es vereinzelt Maßstäbe, die herangezogen werden können, um psychische Belastungsfaktoren zu beurteilen. Dies sind quantifizierbare Arbeitsumgebungsfaktoren, die sich auf das Wohlbefinden der Mitarbeiter auswirken können.

Veröffentlichungen zu arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen können bei der Beurteilung psychischer Belastungen hilfreich sein.

In Abhängigkeit von der gewählten Methode beziehungsweise dem Instrument liegen gegebenenfalls Schwellenwerte oder empirische Vergleichswerte vor, zum Beispiel bei der Anwendung von Fragebogenverfahren.

Falls im Rahmen von Beobachtung/Beobachtungsinterviews (Online-Tool der BG BAU) die Beurteilung der Belastungen nicht offenkundig ist, kann ein moderierter Analyseworkshop (zum Beispiel Ideentreffen) zur Entscheidungsfindung herangezogen werden.

Wichtig ist: Die Beurteilung der Belastungen muss begründet werden und nachvollziehbar sein


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Mehr zum Thema:

Titelbild der DGUV Information 206-026: Psychische Belastung - der Schritt der Risikobeurteilung.
  • Bildquelle: DGUV

Psychische Belastung – der Schritt der Risikobeurteilung


Mit dieser Fachinformation sollen Sie den sich entwickelnden Markt und bereits vorliegende Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastung in Verwaltung und Betrieb sowohl inhaltlich als auch in ihrer Prozessqualität beurteilen können.

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Titelbild der Broschüre: iga.Report 31 - Risikobereiche der psychischen Belastung.
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Risikobereiche für psychische Belastung


Der IAG Report enthält Informationen zur Identifizierung von Arbeitsbelastungen, die potenziell als Gesundheitsrisiko zu bewerten sind.

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Psychische Belastung in der Arbeitswelt


Veröffentlicht wurde eine Literaturanalyse zu Zusammenhängen mit Gesundheit und Leistung.

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