Expositionsszenarien (ES)

Ein Expositionsszenarium und eine Risikobeschreibung muss nur für Stoffe erstellt werden,

  • die in Mengen gleich oder größer als 10 t/Jahr und Hersteller/Importeur hergestellt bzw. importiert werden
    und
  • die als gefährlich gemäß CLP-Verordnung [außer folgende Gefahrenklassen und –kategorien: Gase unter Druck, pyrophore Flüssigkeiten TypC-G, selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische, oxidierende Flüssigkeiten Kat.3, oxidierende Feststoffe Kat.3, organische Peroxide Typ G, korrosiv gegenüber Metallen, Laktation, narkotisierende Wirkung (STOT einmalige Exposition Kat.3)] eingestuft sind
  • und/oder PBT- und vPvB-Stoffe sind. Die Kriterien für diese Eigenschaften sind in Anhang XIII REACH-Verordnung aufgeführt.)

Expositionsszenarien können Beschreibungen angemessener Risikomanagementmaßnahmen für mehrere einzelne Verfahren oder Verwendungen eines Stoffes enthalten. Ein Expositionsszenario kann daher ein breites Spektrum von Verfahren oder Verwendungen (Expositionskategorien) abdecken.

Im „Guidance on Information Requirements and Chemical Safety Assessment“ werden nähere Informationen zur Gestaltung eines Stoffsicherheitsberichtes sowie der Expositionsszenarien gegeben.

Die Expositionsszenarien müssen bei der Registrierung vorgelegt werden und spätestens ab dem Datum der Registrierung an das Sicherheitsdatenblatt angehängt werden.

Die Angaben im Sicherheitsdatenblatt müssen mit den Angaben in den Expositionsszenarien übereinstimmen.

Von verschiedenen Stellen wurden bereits Expositionsbeschreibungen erstellt. Expositionsbeschreibungen zu einzelnen Arbeitsbereichen im Baugewerbe sind z.B. bei GISBAU erhältlich, die auf Basis einer Vielzahl von Arbeitsplatzmessungen Aussagen zu Grenzwerteinhaltungen bzw. zu Grenzwertüberschreitungen machen. Weitere Expositionsbeschreibungen sind die EGUs, frühere BG/BGIA- bzw. BG/BIA-Empfehlungen, die vom Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) als typische Branchenregelungen herausgegeben werden, und die LASI-Veröffentlichungen.