Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2)
- Bildtitel: DGUV Vorschrift 2
- Bildquelle: BG BAU
Die DGUV Vorschrift 2 regelt die Betreuung der Unternehmen durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Unternehmen in der Regelbetreuung
- mit bis zu 10 Beschäftigen
- mit mehr als 10 Beschäftigten
Unternehmen in der Alternativen Betreuung
- mit bis zu 10 Beschäftigten
- mit 11 bis 50 Beschäftigten