Welche Unternehmen gehören zur BG BAU?

Gemäß unserer Satzung sind wir zuständig für Unternehmen des Hoch- und Tiefbaus aller Art, einschließlich der hierfür erforderlichen Vorbereitungsarbeiten, Nebentätigkeiten, Werkstattarbeiten und Transporttätigkeiten. Dazu gehören folgende Unternehmensarten.

Ist Ihre Branche nicht dabei?

Dann ist eine andere gesetzliche Unfallversicherung für Ihr Unternehmen zuständig. Hier finden Sie eine Übersicht.

Weitere Informationen über gemeinsame Zuständigkeitsabgrenzungen der BG BAU mit anderen Berufsgenossenschaften finden Sie hier:

Zuständigkeitsvereinbarung mit der BGHM (PDF, 97 KB)

Zuständigkeitsvereinbarung mit der ehemaligen BG für Fahrzeughaltung (PDF, 76 KB)

Zuständigkeitsvereinbarung mit der Steinbruchs-BG (PDF, 116 KB)

Zuständigkeitsvereinbarung mit der VBG (PDF, 98 KB)

Zuständigkeitsvereinbarung zum Messebau mit der VBG, BGHM und BGHW (PDF, 61 KB)

Zuständigkeitsvereinbarung zum Zeltbau (PDF, 66 KB)