Informationen für Unternehmerinnen und Unternehmer
Ihre Vorteile durch Einführung von AMS BAU:
- Rechtssicherheit (Compliance)
- Erfüllung von Kundenanforderungen zum Arbeitsschutzmanagement
- Fachkräfte gewinnen und an das eigene Unternehmen binden
- Kostenfreie Beratung und Begutachtung durch die BG BAU
Erfolgreich begutachtet
In der Interview-Serie "Die sicheren Elf" in der Zeitschrift BauPortal berichten Unternehmen von ihren Erfahrungen mit der Einführung von AMS BAU.
Gesetzliche Grundlagen
(2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten
1. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie
2. Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.
(3) Der Unternehmer hat die Maßnahmen nach Absatz 1 entsprechend den Bestimmungen des § 3 Abs. 1 Sätze 2 und 3 und Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz zu planen, zu organisieren, durchzuführen und erforderlichenfalls an veränderte Gegebenheiten anzupassen.