Informationen für Unternehmerinnen und Unternehmer

Ihre Vorteile durch Einführung von AMS BAU:

  • Rechtskonformität (Compliance)
  • Erfüllung von Kundenanforderungen zum Arbeitsschutzmanagement
  • Fachkräfte gewinnen und an das eigene Unternehmen binden
  • Kostenfreie Beratung und Begutachtung durch die BG BAU
Eine junge Bauarbeiterin mit einem Schutzhelm blickt durch das geöffnete Fenster.
  • Bildquelle: auremar - stock.adobe.com

Gesetzliche Grundlagen

(2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten
1. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie
2. Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.

www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__3.html

(3) Der Unternehmer hat die Maßnahmen nach Absatz 1 entsprechend den Bestimmungen des § 3 Abs. 1 Sätze 2 und 3 und Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz zu planen, zu organisieren, durchzuführen und erforderlichenfalls an ver­änderte Gegebenheiten anzupassen.

DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention (PDF, 594 KB)

Erfolgreich begutachtet

In der Interview-Serie "Die sicheren Elf" in der Zeitschrift BauPortal berichten Unternehmen von ihren Erfahrungen mit der Einführung von AMS BAU.