Informationen für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit
In Ihrer Position als Expertinnen und Experten für Arbeitsschutz nehmen Sie für unterschiedliche Auftraggeberinnen oder Auftraggeber und Interessenvertretungen oftmals eine beratende Funktion ein. Die Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems wie AMS BAU stellt eine rechtssichere und effiziente Lösung für die ganzheitliche Organisation des Arbeitsschutzes innerhalb eines Unternehmens dar.
Im Anhang 4 der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" wird darauf hingewiesen, dass Sie auch beim Auslösekriterium "Aufbau eines AMS" Beratungen innerhalb der betriebsspezifischen Einsatzzeiten anbieten sollen.
Mögliche Hilfestellungen und weiteres Informationsmaterial stellen wir Ihnen am rechten Rand dieser Seite zur Verfügung.
Gesetzliche Grundlagen
Punkt 1.8 c) Anhang 4 zu Anlage 2 Abs. 3
Hinwirken auf die dauerhafte Integration von Gesundheitsmanagement in Betriebsroutinen (Vernetzung mit dem Arbeitsschutzmanagement, Integration in die Betriebsorganisation und -führung)
Punkt 2.5 c) - f) Anhang 4 zu Anlage 2 Abs. 3
Grundlegende Veränderungen zur Integration des Arbeitsschutzes in das Management
Einführung von Managementprinzipien und -systemen mit Relevanz zum Arbeitsschutz
Integration des Arbeitsschutzes in bestehende Managementsysteme
Aufbau eines Arbeitsschutzmanagementsystems
Entwickeln von betriebsspezifischen Konzepten für die Integration von Arbeitsschutzbelangen in das betriebliche Management, in Managementsysteme, zum Aufbau von Arbeitsschutzmanagementsystemen, für ein Gesamtsystem zur Gefährdungsbeurteilung
DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit