UV-Strahlung: Schützen Sie Ihre Beschäftigten nach dem TOP-Prinzip

Unternehmerinnen und Unternehmer können ihre Beschäftigten durch verschiedene Maßnahmen vor den Gefährdungen durch natürliche UV-Strahlung schützen. Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen sollte dem klassischen Arbeitsschutzprinzip folgen: Technisch – Organisatorisch – Persönlich (TOP).

Videotitel: Die drei Arten der UV-Schutzmaßnahmen

Videoquelle: BG BAU

Technische Maßnahmen

Geschützte Arbeitsbereiche liegen beispielsweise im Gebäudeschatten oder unter einer Überdachung, einem Wetterschutzzelt, Sonnenschirm oder Sonnensegel – möglichst mit einer Anpassungsmöglichkeit an den Sonnenstand.

Bei reflektierenden Oberflächen (beispielsweise Glas- oder Metallfassade, helle Wände, größere Wasseroberfläche) eignen sich reflexionsarme, seitliche Abschirmungen.

Empfehlenswert ist ein Pausenbereich im Gebäudeschatten oder Bauwagen oder unter einer Überdachung, einem Wetterschutzzelt, Sonnenschirm oder Sonnensegel.

Organisatorische Maßnahmen

Kennen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Gefährdungen durch UV-Strahlung und die notwendigen Schutzmaßnahmen?

Unterweisungshilfe 1x1 im Arbeitsschutz: Sonne und UV-Schutz

Können Arbeiten zum Beispiel im Gebäudeinneren oder unter technischem Schutz erledigt werden? Oder können vorbereitende Arbeiten in der Werkstatt durchgeführt werden?

Ist eine Verlagerung der Tätigkeiten mit natürlicher UV-Belastung in die Morgen- oder Abendstunden möglich, um die Mittagsonne zu meiden? Können die Beschäftigten zum Beispiel früh morgens mit der Arbeit im Freien beginnen?

Stellen Sie Ihren Beschäftigten wasserfeste UV-Schutzmittel mit mindestens Lichtschutzfaktor 30, besser Lichtschutzfaktor 50, zur Verfügung.

Als Schutzkleidung eignen sich langärmelige Oberteile, beispielsweise Funktionsshirts, und lange Hosen aus luftdurchlässigem Material. Es sollte möglichst Kleidung mit „Ultraviolet Protection Factor“ (UPF) verwendet werden.

Persönliche Maßnahmen

Wichtig ist eine Kopfbedeckung, die Kopf, Stirn, Ohren und Nacken bedeckt: zum Beispiel eine UV-Schutzkappe mit Nackenschutz, ein Helm mit ergänzendem Blendring beziehungsweise Nackenschutz und Stirnblende. Es sollte möglichst eine Kopfbedeckung mit „Ultraviolet Protection Factor“ (UPF) verwendet werden.

Die Sonnenbrille sollte einen seitlichen UV-Schutz nach DIN EN 166:2002-04 oder DIN EN 172:2002-02 haben.

Geeignet sind langärmelige Oberteile, beispielsweise Funktionsshirts, und lange Hosen aus luftdurchlässigem Material. Es sollte möglichst UV-Schutzkleidung verwendet werden mit „Ultraviolet Protection Factor“ (UPF). 

Geschlossene Sicherheitsschuhe sorgen für geschützte Füße.

Die verbleibenden, ungeschützten Hautbereiche – Gesicht, Hals, Hände – sollten mit einem wasserfesten UV-Schutzmittel eingecremt werden. Dieses muss mindestens Lichtschutzfaktor 30, besser Lichtschutzfaktor 50, aufweisen.