Individueller Sonnen- und Hitzeschutz

 
Mann mit Sonnenhut
  • Quelle: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU
Darstellung einer Person mit Sonnenschutzkleidung, langärmligen Sonnenschutzhemd, Hut mit breiter Krempe, Sonnenbrille, Nackenschutz.
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Sonnenbrille
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Person mit Kühlweste
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Mann mit Sonnenhut
Darstellung einer Person mit Sonnenschutzkleidung, langärmligen Sonnenschutzhemd, Hut mit breiter Krempe, Sonnenbrille, Nackenschutz.
Sonnenbrille
Person mit Kühlweste

Berufsgruppen, die überwiegend im Freien und damit unter der Sonne arbeiten, sind vergleichsweise hohen Belastungen durch Hitze und UV-Strahlung ausgesetzt. Tätigkeiten im Freien erhöhen insbesondere in den Sommermonaten die Wahrscheinlichkeit der späteren Entstehung von Hautkrebs oder Trübung der Augenlinse durch oftmalige, übermäßige UV-Bestrahlung.

Viele Tätigkeiten in der Bauwirtschaft werden im Freien ausgeführt und so gehören diese Beschäftigten zu den von UV- und Hitzebelastungen am meisten betroffenen Berufsgruppen. Natürliche UV-Strahlung kann u. a. Sonnenbrand sowie längerfristig Hautkrebs und Augenschäden (Entzündung von Hornhaut/Bindehaut, Verbrennung der Netzhaut, Trübung der Augenlinsen) verursachen. Hitze belastet vor allem das Herz-Kreislauf-System und kann zu Hitzeerkrankungen (Sonnenstich, Hitzeerschöpfung, Hitzschlag) und bei massiver Überhitzung im Extremfall zum Tod führen.
Auswirkung der Fördermaßnahme: Reduzierung der o. g. Gefährdungen durch UV- und Hitzebelastungen.

Arbeitsschutzprämie

Pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten mit folgenden Einschränkungen:

  • für Kühlwesten beträgt die Förderung maximal 100 € pro Stück.
  •  für Funktionsshirts und Warnschutzshirts mit UV-Schutz beträgt die Förderung maximal 30 € pro Stück.
  •  für Sonnenbrillen (keine Schweißerschutzbrillen!) beträgt die Förderung maximal 20 € pro Stück.

Antragsteller für Kühlkleidung verpflichten sich, zu ihren Produkten einen kurzen Fragebogen zu beantworten.

Bitte beachten Sie unsereAnforderungen und Hinweise.

Fördermittel sind verfügbar

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