Individueller Sonnen- und Hitzeschutz

- Quelle: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU

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Berufsgruppen, die überwiegend im Freien und damit unter der Sonne arbeiten, sind vergleichsweise hohen Belastungen durch Hitze und UV-Strahlung ausgesetzt. Tätigkeiten im Freien erhöhen insbesondere in den Sommermonaten die Wahrscheinlichkeit der späteren Entstehung von Hautkrebs oder Trübung der Augenlinse durch oftmalige, übermäßige UV-Bestrahlung.
Viele Tätigkeiten in der Bauwirtschaft werden im Freien ausgeführt und so gehören diese Beschäftigten zu den von UV- und Hitzebelastungen am meisten betroffenen Berufsgruppen. Natürliche UV-Strahlung kann u. a. Sonnenbrand sowie längerfristig Hautkrebs und Augenschäden (Entzündung von Hornhaut/Bindehaut, Verbrennung der Netzhaut, Trübung der Augenlinsen) verursachen. Hitze belastet vor allem das Herz-Kreislauf-System und kann zu Hitzeerkrankungen (Sonnenstich, Hitzeerschöpfung, Hitzschlag) und bei massiver Überhitzung im Extremfall zum Tod führen.
Auswirkung der Fördermaßnahme: Reduzierung der o. g. Gefährdungen durch UV- und Hitzebelastungen.
Arbeitsschutzprämie
Pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten mit folgenden Einschränkungen:
- für Kühlwesten beträgt die Förderung maximal 100 € pro Stück.
- für Funktionsshirts und Warnschutzshirts mit UV-Schutz beträgt die Förderung maximal 30 € pro Stück.
- für Sonnenbrillen (keine Schweißerschutzbrillen!) beträgt die Förderung maximal 20 € pro Stück.
Antragsteller für Kühlkleidung verpflichten sich, zu ihren Produkten einen kurzen Fragebogen zu beantworten.
Bitte beachten Sie unsereAnforderungen und Hinweise.
Fördermittel sind verfügbar
Downloads:
- Anforderungen und Hinweise
(PDF, 117 KB)