Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist die systematische, zielorientierte und kontinuierliche Entwicklung, Planung und Lenkung gesundheitsfördernder Strukturen und Prozesse im Unternehmen. Es hat zum Ziel, Gesundheit und Leistungsfähigkeit seiner Beschäftigten zu erhalten und zu verbessern und damit die Grundlagen für den Erfolg des Betriebs sicherzustellen.
Videotitel: Betriebliches Gesundheits-Management (BGM)
Ablauf Betriebliches Gesundheitsmanagement

- Bildquelle: BG BAU
Um mit einem Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) den größtmöglichen Nutzen für das Unternehmen und die Gesundheit der Beschäftigten zu erzielen, ist es sinnvoll, Maßnahmen einzuführen, die an den gesundheitlichen Problemen im Betrieb ansetzen. Um für das jeweilige Unternehmen passende Maßnahmen abzuleiten, hat sich folgendes Ablaufschema bewährt.
1. Rahmenbedingungen festlegen
Bevor ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) im Betrieb eingeführt wird, sollten die Rahmenbedingungen festgelegt werden. Dazu wird eine Ansprechperson im Betrieb benannt, die das Betriebliche Gesundheitsmanagement koordiniert. Je nach Größe des Unternehmens kann auch eine Arbeitsgruppe, zum Beispiel ein Gesundheitszirkel, eingerichtet werden. Zusätzlich werden zeitliche und finanzielle Ressourcen festgelegt, die für das Betriebliche Gesundheitsmanagement zur Verfügung stehen.
2. Gesundheit im Betrieb analysieren
Der erste Schritt bei der Einführung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) ist es, sich einen Überblick über die Gesundheitssituation im Betrieb zu verschaffen. Dabei können Daten der Krankenkassen über Arbeitsunfähigkeit im Betrieb helfen. Ist der Betrieb zu klein oder weicht die Arbeitsunfähigkeit im Betrieb von den Zahlen der Branche ab, kann auch ein moderierter Workshop (zum Beispiel Ideentreffen) helfen herauszufinden, wie es um die Gesundheit der Beschäftigten bestellt ist. Ist Ihr Betrieb größer, kann eine Mitarbeiterbefragung unterstützen.
3. Bedarf feststellen
Aus der Analyse der Gesundheitssituation im Betrieb kann ein Bedarf abgeleitet werden, zum Beispiel Stress-Situationen zu begrenzen, AU-Zeiten zu reduzieren oder die Wiedereingliederung von Beschäftigten nach Erkrankung zu verbessern.
4. Ziele und Strategien festlegen
Die Ziele konkretisieren den festgestellten Veränderungsbedarfs, das heißt was durch die Maßnahmen erreicht werden sollen. Diese Ziele sollten spezifisch, messbar und realistisch sein. Die festgelegten Strategien bestimmen, wie diese Ziele erreicht werden können.
5. Maßnahmen planen
Maßnahmen können zum Beispiel in den Bereichen Ernährung, körperliche Aktivität, Suchtprävention und Stressmanagement geplant werden. Sie müssen auf das definierte Ziel ausgerichtet sein. Bei der Planung sind die Abläufe im Betrieb zu berücksichtigen, damit die Maßnahmen gut in den Arbeitsalltag integriert werden können.
6. Maßnahmen umsetzen
Die abgeleiteten Maßnahmen werden umgesetzt. Wichtig dabei ist, dass die Angebote von den Beschäftigten wahrgenommen und angenommen werden. Dazu sollten die Beschäftigten über das Wo, Wann und Wie der Maßnahmen sowie über den Nutzen informiert werden. Die Teilnahme an den Maßnahmen sollte allen Beschäftigten ermöglicht werden.
7. Erfolg evaluieren
Abschließend wird überprüft, ob die festgelegten Ziele erreicht wurden und welche Veränderungen hinsichtlich der Gesundheit der Mitarbeitenden eingetreten sind. Im Anschluss kann der Prozess wieder von Neuem beginnen.
Die Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements endet mit der Evaluierung und dem gleichzeitigen Start eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses, der die Abläufe laufend anpasst und optimiert.
Die häufigsten Fragen zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM)
Eine erfolgreiche Umsetzung von einem Betrieblichen Gesundheitsmanagement erhält die Gesundheit der Beschäftigten. Sie hilft Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern den heutigen Herausforderungen der Arbeitswelt, zum Beispiel Fachkräftemangel, alternde Belegschaften, Arbeitsverdichtung oder Wettbewerbsdruck aktiv zu begegnen und ihrer sozialen Verantwortung gerecht zu werden.
Vorteile für Arbeitgebende
- Sicherung der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft aller Mitarbeitenden
- Erhöhung der Motivation durch Mitarbeitereinbindung und Mitarbeiterzufriedenheit
- Förderung der Identifikation und Verbundenheit mit dem Unternehmen
- Kostensenkung durch weniger Krankheitsausfälle und Produktionsausfälle
- Steigerung der Produktivität und Qualität, reibungsarme Arbeitsabläufe
- Erhöhung der Dienstleistungsqualität
- Zunahme der Attraktivität des Unternehmens (Imageaufwertung)
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
- Steuervorteile
Vorteile für Beschäftigte
- Verbesserung der körperlichen sowie psychischen Gesundheit und Senkung gesundheitlicher Risiken
- Schaffung und Stärkung von Kompetenzen zur eigenen Gesundheit
- Mitgestaltung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsablaufs
- Verringerung von Belastungen
- Erhalt und Steigerung der eigenen Leistungsfähigkeit
- Steigerung der Zufriedenheit und des Wohlbefindens am Arbeitsplatz
- Verbesserung des Betriebsklimas
- Steigerung der Lebensqualität auch in der Freizeit
Die BG BAU berät, unterstützt und qualifiziert Unternehmen, Maßnahmen der Gesundheitsförderung systematisch in betriebliche Prozesse und Strukturen zu integrieren und unter anderem mit anderen Managementsystemen zu verbinden (AMS BAU). Außerdem kooperiert die BG BAU beim Angebot von Maßnahmen mit den Krankenkassen.
Folgende Unterstützung bietet die BG BAU:
- Beratung zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Bereitstellung von Informationen zu verschiedenen Themen der Gesundheitsförderung
- Durchführung von Seminaren zu verschiedenen Themen der Gesundheitsförderung
- AMS BAU
- Arbeitsschutzprämien
Maßnahmen, die zum Erhalt und zur Stärkung der Gesundheit der Beschäftigten beitragen, müssen von der Unternehmensführung als wichtige Aufgabe betrachtet und von dieser unterstützt werden. In der Unternehmenskultur sollte Gesundheit in den gemeinsam geteilten Werten, Normen und Einstellungen einen hohen Stellenwert haben. Der Betrieb muss bestehende Strukturen und Organisationsabläufe überprüfen und nachhaltig verändern. Dafür müssen Ressourcen bereitgestellt und Verantwortlichkeiten geregelt werden. Das Thema Gesundheit sollte in der Unternehmensstrategie und Unternehmenspolitik fest verankert und bei allen Entscheidungen mit einbezogen werden.
Die Festlegung von Zielen ist von zentraler Bedeutung: Was soll erreicht werden? Weiterhin sind gute Informationen über die betriebliche Situation unerlässlich, um Aktivitäten und Maßnahmen an dem auszurichten, was die Beschäftigten sich wünschen. Betriebliches Gesundheitsmanagement ist nur gemeinsam mit Führungskräften und Beschäftigten möglich. Sie müssen bereits bei der Analyse der Situation und der Planung von Aktivitäten einbezogen werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten regelmäßig über die Ziele, Aktivitäten und Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements informiert werden. Schließlich ist zu überprüfen, ob die Maßnahmen greifen, die Angebote genutzt und die Ziele erreicht werden. Die Antworten auf diese Fragen sind der Ausgangspunkt für weitere Aktivitäten im Betrieblichen Gesundheitsmanagement als fortlaufender Verbesserungsprozess.
Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) umfasst Maßnahmen des Betriebes, die einerseits darauf abzielen, die Gesundheitskompetenzen und das Gesundheitsverhalten der Beschäftigten zu stärken (Verhaltensprävention) und andererseits die Arbeitsbedingungen gesundheitsförderlicher zu gestalten (Verhältnisprävention). Dabei kann es sich auch um punktuelle, befristete Einzelmaßnahmen handeln, ohne dass damit zwangsläufig ein Betriebliches Gesundheitsmanagement eingeführt wird. Maßnahmen der Betriebliche Gesundheitsförderung lassen sich vier Handlungsfelder zuordnen: Bewegung, Ernährung, Stress und Sucht.
Beschäftigte sollten bereits während der Analyse, der Maßnahmenplanung und Maßnahmenumsetzung eingebunden werden. Dadurch können sie sich besser mit der Maßnahme identifizieren und diese kann gemeinsam bedarfsgerechter gestaltet werden. Der Prozess, der Nutzen und das Ziel eines Angebotes sollte für die Mitarbeitenden regelmäßig transparent und gut kommuniziert werden. Zusätzliche Motivation kann durch die gemeinsame Teilnahme an Veranstaltungen erreicht werden.
Führungskräfte haben aufgrund ihrer Vorbildfunktion eine besondere Rolle. Nehmen sie die Angebote wahr und beteiligen sich, so regt das die Beschäftigten an, dies auch zu tun.
Verhaltensorientierte Maßnahmen sind auf das Verhalten von Personen ausgerichtet (Verhaltensprävention). Verhältnisorientierte Maßnahmen fokussieren sich auf die Gestaltung von Arbeitsbedingungen, auf die Verhältnisse bei der Arbeit (Verhältnisprävention).
verhältnisorientierte Maßnahmen (Ziel: gesunder Betrieb)
- Anpassung von Arbeitsabläufen, neue Arbeitszeitmodelle, erweiterte Handlungsräume und Entscheidungsräume
- ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, bauliche Maßnahmen
- Betriebsvereinbarungen zur Suchtprävention, Mobbingprävention, Strategien zur psychosozialen Gesundheit etc.
- Führungskräfteentwicklung, Teamentwicklung, spezielle Programme für Lehrlinge und ältere Beschäftigte
- Etablierung von Gesundheitszirkeln
- flexible Arbeitszeiten
verhaltensorientierte Maßnahmen (Ziel: gesunde Beschäftigte)
- Kurse und Vorträge zur Tabakentwöhnung, gesunden Ernährung
- gemeinschaftliche Aktionen und Gruppenangebote, zum Beispiel Betriebssport, Lauftreffs, Rückentraining
- Kurse zum Stressmanagement, Konfliktmanagement, Zeitmanagement, Kommunikation, Entspannung
- präventive Angebote, zum Beispiel Herz-Kreislauf-Aktionen, Gesundheitschecks, Rauchstoppangebote etc.
Betriebliches Gesundheitsmanagement zahlt sich mittelfristig und langfristig aus. Kosten können unter anderem durch den Einkauf von Dienstleistungen zur Analyse und Bewertung des Ist-Zustandes oder durch die Umsetzung von Maßnahmen entstehen. Je nach Ausgangslage und Zielsetzung ist mit 200 bis 600 Euro pro Beschäftigten und Jahr zu rechnen. Entscheidender ist aber, dass Unternehmen Zeit in ein Betriebliches Gesundheitsmanagement investieren und das Betriebliche Gesundheitsmanagement sinnvoll und nachhaltig umgesetzt wird.
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen können pro Beschäftigten und Jahr bis zu max. 600 Euro zusätzlich zum Arbeitslohn/Gehalt für Maßnahmen zur Verhaltensprävention und zur Betrieblichen Gesundheit ausgeben. Dieser Betrag ist für Beschäftigte steuerfrei und sozialversicherungsfrei.
Nein, betriebliche Gesundheitsförderung ist eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers.
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht während der Wahrnehmung der Maßnahmen grundsätzlich nicht. Sollte es sich dabei aber um betriebliche Veranstaltungen handeln, zum Beispiel ein Gesundheitstag, an denen die Beschäftigten verpflichtend teilnehmen müssen, dann ist gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gegeben.
Betriebliche Maßnahmen der Gesundheitsförderung müssen nicht während der Arbeitszeit stattfinden. Verhaltenspräventive Maßnahmen, beispielsweise Rückentraining, können auch nach der Arbeit und außerhalb des Betriebes durchgeführt werden. Verhältnispräventive Maßnahmen, wie Arbeitsplatzprogramme, finden während der Arbeitszeit statt. Motivierender und wertschätzender für die Beschäftigten ist es jedoch, wenn die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber dafür Arbeitszeit zur Verfügung stellt.