Subakute Toxizität (oral, dermal, inhalativ)

Definition:

Die subakute Toxizität betrachtet die schädigenden Wirkungen, die bei einer wiederholten täglichen Verabreichung der Prüfsubstanzen über einen Expositionszeitraum von 28 Tagen auftreten.  Bei den Aufnahmewegen wird zwischen der oralen, dermalen und inhalativen Aufnahme unterschieden. Die Prüfung auf Toxizität bei wiederholter Gabe bewertet die toxischen Wirkungen bei wiederholter Exposition. Hierbei ist die Notwendigkeit einer sorgfältigen klinischen Beobachtung der Tiere zu unterstreichen, um möglichst viele Daten zu gewinnen. Diese Prüfungen sollten dazu beitragen, die Zielorgane der toxischen Wirkungen sowie die toxischen und nichttoxischen Dosen zu ermitteln.

Messverfahren:

Die subakute Toxizität wird im Tierversuch bestimmt.

Subakute orale Toxizität:

Die Prüfsubstanz wird in abgestuften Dosen täglich mehreren Versuchstiergruppen oral verabreicht, und zwar eine Dosis pro Gruppe über einen Zeitraum von 28 Tagen. Während des Verabreichungszeitraums werden die Tiere täglich sorgfältig auf Toxizitätszeichen beobachtet.  Bei dieser Methode wird das Hauptaugenmerk auf neurologische Wirkungen als spezifischen Endpunkt gelegt, und um möglichst viele Daten zu gewinnen, ist die Notwendigkeit einer sorgfältigen klinischen Beobachtung der Tiere zu unterstreichen. Die Methode sollte chemische Stoffe mit neurotoxischem Potenzial aufspüren, die dann gegebenenfalls eine eingehendere Untersuchung dieses Aspektes erfordern. Darüber hinaus kann die Methode Hinweise auf immunologische Wirkungen sowie toxische Wirkungen auf die Fortpflanzungsorgane liefern.

Subakute dermale Toxizität:

Die Prüfsubstanz wird mehreren Versuchstiergruppen täglich in abgestuften Dosierungen auf die Haut über einen Zeitraum von 28 Tagen aufgetragen. Während des Verabreichungszeitraums werden die Tiere täglich auf Vergiftungserscheinungen beobachtet.

Subakute inhalative Toxizität:

Mehrere Versuchstiergruppen werden der Prüfsubstanz täglich für sechs Stunden in abgestuften Konzentrationen für 28 Tage ausgesetzt. Es soll ein dynamisches Inhalationssystem verwendet werden. Wird ein Vehikel beigegeben, um die gewünschte Konzentration der Prüfsubstanz in der Atmosphäre herzustellen, ist eine Vehikel-Kontrollgruppe einzusetzen. Während des Versuchszeitraumes werden die Tiere täglich auf Vergiftungserscheinungen beobachtet. Es ist vorteilhaft, vorher Angaben zur Partikelgrößenverteilung, zum Dampfdruck, Schmelzpunkt, Siedepunkt, Flammpunkt und zur Explosivität (falls zutreffend) der Substanz zu haben.

Geeignete Prüfmethoden:

Die Bestimmung der subakuten oralen Toxizität ist in der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil B, Methode B.7 beschrieben. Die Bestimmung der subakuten dermalen Toxizität ist in der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil B, Methode B.9 beschrieben. Die Bestimmung der subakuten inhalativen Toxizität ist in der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil B, Methode B.8 beschrieben.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:

Die Ergebnisse aus der subakuten Toxizität werden unter Angabe des Expositionsweges, der Tierspezies und der Prüfmethode angegeben.

Einstufung und Kennzeichnung:

Gemäß CLP-Verordnung können Stoffe und Gemische aufgrund der Auswirkungen auf die Gesundheit in die Gefahrenklasse „Spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT), wiederholte Exposition“ eingestuft werden, sofern sie nicht anderen Gefahrenklassen zugeordnet werden können.

Die Gefahrenklasse „Spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT), wiederholte Exposition“ gliedert sich in die Kategorien 1 und 2. Gekennzeichnet werden Stoffe und Gemische dieser Gefahrenklasse mit den Gefahrenpiktogrammen „Gesundheitsgefahr“ (GHS08) und dem Signalwort „Gefahr“ bzw. „Achtung“, den H-Sätzen H 372 bzw. H 373 und den entsprechenden P-Sätzen.

Gemäß Stoff- und Zubereitungsrichtlinie (seit 1.6.2015 außer Kraft gesetzt!):

Die subakute Toxizität von Stoffen kann  gemäß der Stoffrichtlinie RL 67/548/EWG, Anhang VI, Kapitel 3 ein Kriterium zur Einstufung des Stoffes entweder als giftig oder als gesundheitsschädlich sein. Die Stoffe werden entweder mit dem Gefahrensymbol »T«, der Gefahrenbezeichnung »giftig« und dem R 48 oder als gesundheitsschädlich mit dem Gefahrensymbol »Xn«, der Gefahrenbezeichnung »gesundheitsschädlich« und dem R 48 in Verbindung mit den jeweiligen Aufnahmewegen gekennzeichnet. Zubereitungen werden wie in der Zubereitungsrichtlinie RL 1999/45/EG, Anhang II, Teil B nach der konventionellen Methode eingestuft und gekennzeichnet. Sind Tierversuche für die Einstufung und Kennzeichnung nötig, dann müssen diese von der entsprechenden Behörde unter Vorlage einer ausreichenden Begründung genehmigt werden. Liegen jedoch bereits Ergebnisse nach beiden Methoden vor, so sind für die Einstufung die Ergebnisse der wissenschaftlichen Tests zu verwenden.

Aussage:

Aus der subakuten dermalen und der subakuten inhalativen Toxizität kann der NOAEL-Wert hergeleitet werden.