Prüfverfahren

Die Bestimmung der einzelnen physikalisch-chemischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Parameter kann mittels genormter und validierter Messverfahren erfolgen.

In der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr. 440/2008 sind im Anhang validierte Prüfmethoden, die von den zuständigen internationalen Stellen anerkannt und empfohlen worden sind, aufgeführt:
- Teil A: Prüfmethoden zur Bestimmung von physikalisch-chemischen Eigenschaften 
- Teil B: Prüfmethoden zur Bestimmung von toxikologischen Eigenschaften
- Teil C: Prüfmethoden zur Bestimmung von ökotoxikologischen Eigenschaften
Es handelt sich um Prüfmethoden der OECD (Organisation for Economic Cooperation and Development), aber auch um einzelstaatliche Normen (z.B. DIN EN, ISO) oder anerkannte validierte Methoden.

Die Prüfungen werden unter Einhaltung der Grundsätze der “Guten Laborpraxis” (GLP, 2004/10/EG) und bei Tierversuchen unter Berücksichtigung des Tierschutzes RL 86/609/EWG durchgeführt. 
Bei der Zulassung von Biozidprodukten (ChemG, ChemBiozidDV, Biozid-Verordnung) und deren Wirkstoffe müssen bestimmte Analysen in einem qualifizierten Analysenlabor mit GLP-Bescheinigung durchgeführt werden.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat Listen von Prüflaboratorien im Internet veröffentlicht: eine Liste von Prüflaboratorien zur Bestimmung von physikalisch-chemischen Eigenschaften und eine Liste von Prüflaboratorien zur Bestimmung von toxikologischen und ökotoxikologischen Eigenschaften.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat eine Liste mit GLP-zertifizierten Prüfeinrichtungen/Prüfstandorte unter "Sonstige Dokumente" in Deutschland mit unterschiedlichen Prüfkategorien veröffentlicht.

Liegen Literaturdaten zu einzelnen Parametern vor, ist die Kenntnis der Prüfmethode ebenfalls wichtig, um die Qualität der Ergebnisse beurteilen zu können.

Prüfverfahren für die Registrierung von Stoffen gemäß REACH-Verordnung

Für die Registrierung von Stoffen gemäß REACH-Verordnung sind in den Anhängen VII bis X REACH-Verordnung die Standarddatenanforderungen für Stoffe abhängig von den Jahresproduktions- bzw. Jahresimportmengen aufgeführt. Die Prüfparameter in Abhängigkeit der Jahresproduktions- bzw. Jahresimportmengen und unter Angabe der entsprechenden Prüfmethoden der Prüfmethodenverordnung sind in der Standarddatenanforderungs-Tabelle aufgeführt.
Durchzuführende Prüfungen werden nach den Prüfmethoden der Prüfmethoden-Verordnung oder nach anderen internationalen Prüfmethoden, die von der Kommission oder von der Agentur als angemessen anerkannt sind, gewonnen.

Prüfverfahren zum Zwecke der Einstufung gemäß CLP-Verordnung

Bevor Prüfungen zum Zwecke der Einstufung von Stoffen und Gemischen durchgeführt werden, müssen die verfügbaren Informationen ermittelt und bewertet werden. Verfügbare durch Prüfungen gewonnene Informationen sowie durchzuführende Prüfungen sollten vorzugsweise nach den Prüfmethoden der Prüfmethoden-Verordnung, für physikalische Eigenschaften nach den beförderungsrechtlichen Vorschriften (“Handbuch über Prüfungen und Kriterien der UN-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter” Teil I, II, III) oder nach anderen internationalen Prüfmethoden, die von der Kommission oder von der Agentur als angemessen anerkannt sind, gewonnen worden sein bzw. gewonnen werden.

Ökotoxikologische und toxikologische Prüfungen und Analysen werden unter Einhaltung der Grundsätze der “Guten Laborpraxis” (GLP, 2004/10/EG) und bei Tierversuchen unter Berücksichtigung des Tierschutzes RL86/609/EWG durchgeführt.

Physikalisch-chemische Prüfungen sind spätestens ab 1. Januar 2014 im Einklang mit einem einschlägigen anerkannten Qualitätssicherungssystem oder von Laboratorien, die einen einschlägigen anerkannten Standard erfüllen, durchzuführen. Sie erfolgen an dem Stoff oder dem Gemisch in der Form bzw. den Formen oder dem Aggregatzustand bzw. den Aggregatzuständen, in der dieser bzw. dieses in Verkehr gebracht und aller Voraussicht nach verwendet wird.