Phototoxizität

Definition:

Die Phototoxizität ist eine akute toxische Reaktion, die nach der ersten Exposition der Haut mit bestimmten chemischen Stoffen bei anschließender Lichtexposition entsteht oder die auf ähnliche Weise durch Bestrahlung der Haut nach systemischer Verabreichung eines chemischen Stoffs hervorgerufen wird. Die toxische Hautreaktion äußert sich z.B. in Rötung, Juckreiz, Austrocknung und Schuppenbildung.

Die Photogenotoxizität ist eine bei einem genetischen Endpunkt beobachtete genotoxische Reaktion, die nach der Exposition von Zellen mit einer nicht-genotoxischen Dosis von UV / sichtbarem Licht und einem nicht-genotoxischen chemischen Stoff auftritt.

Die Photokarzinogenität ist eine durch wiederholte Anwendung von Licht und chemischen Stoffen induzierte Karzinogenität. Der Begriff »Photo-Co-Karzinogenese« wird verwendet, wenn UV-induzierte Tumorigenese durch einen chemischen Stoff verstärkt wird.

Geeignete Prüfmethoden:

Die Bestimmung der Phototoxizität kann nach der in der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008 im Teil B beschriebenen Prüfmethode B.41 (In-vitro-3T3-NRU-Phototoxizitätstest) erfolgen.
Dieses In-vitro-Verfahren wird an einer permanenten Mäuse-Fibroblastenzelllinie durchgeführt. Die gewonnenen Informationen dienen der Erfassung des phototoxischen Potentials einer Testsubstanz, d. h. des Vorhandenseins bzw. Nicht-Vorhandenseins möglicher Gefahren durch eine Testsubstanz in Verbindung mit einer Exposition mit UV- und sichtbarem Licht.

Tipps:

Die Phototoxizität führt nicht zur Einstufung eines Produktes. Die phototoxischen Eigenschaften eines Produktes sollten in Unterabschnitt 11.1 und in Unterabschnitt 2.3 angegeben werden.