pH-Wert

Definition:

Der pH-Wert ist der negative dekadische Logarithmus der Wasserstoffionen-Konzentration [H+] in Abhängigkeit der Temperatur (T).

pH(T) = - log[H+]

Ein extremer pH-Wert liegt vor, wenn der pH-Wert <=2 oder >=11,5 beträgt.

Messverfahren:

Der pH-Wert wird üblicherweise potentiometrisch bei 20°C und 1013 hPa mit einer pH-Elektrode bestimmt.

Geeignete Prüfmethoden:

Es gibt verschieden DIN-Prüfmethoden wie z.B. DIN 19260-19268 für unterschiedliche Anwendungsbereiche.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:

Der pH-Wert besitzt keine Einheit. Die Angabe des pH-Wertes erfolgt temperaturbezogen unter Angabe der Prüfmethode.
Bei wässrigen Lösungen muss zusätzlich die Konzentration des Stoffes, des Gemisches oder des Erzeugnisses in g/l Wasser angegeben werden.

Einstufung und Kennzeichnung:

Gemäß CLP-Verordnung können Stoffe und Gemische aufgrund des extremen pH-Wertes (pH<=2 oder pH>=11,5) in hautätzend der Kategorie 1 eingestuft werden. Sie werden mit dem Gefahrenpiktogramm „Ätzwirkung“ (GHS05) und dem Signalwort „Gefahr“, dem H-Satz H 314 und den entsprechenden P-Sätzen gekennzeichnet. Wird der Stoff oder das Gemisch unter Berücksichtigung der sauren/alkalischen Reserve trotz des extremen pH-Werts für nicht hautätzend gehalten, so ist dies durch weitere Prüfungen zu bestätigen, vorzugsweise durch eine geeignete validierte In-vitro-Prüfung. (Anhang I Teil 3 3.2.3.1.2 CLP-Verordnung)

Gemäß Stoff- und Zubereitungsrichtlinie (seit 1.6.2015 außer Kraft gesetzt!): 
Stoffe und Zubereitungen werden nach Stoffrichtlinie RL 67/548/EWG Anhang VI, Kapitel 3.2.5 aufgrund des pH-Wertes als ätzend eingestuft und mit dem Gefahrensymbol "C", der Gefahrenbezeichnung "ätzend" und dem R-Satz R 35 gekennzeichnet, wenn stark saure Reaktionen mit einem pH-Wert <= 2 oder stark alkalische Reaktionen mit einem pH-Wert > = 11,5 vorliegen. Erfolgt die Einstufung aufgrund extremer pH-Werte, ist auch eine saure/alkalische Reserve zu berücksichtigen. Wird der Stoff oder die Zubereitung aufgrund der sauren/alkalischen Reserve für nicht ätzend gehalten, so ist diese Feststellung durch weitere Prüfungen zu bestätigen, wenn möglich durch eine validierte In-vitro-Prüfung. Stoffe und Zubereitungen sollten nicht ausschließlich aufgrund der sauren/alkalischen Reserve von der Einstufung als ätzend befreit werden.(Anhang VI, 3.2.5 RL 67/548/EWG)

Aussage:

Aus dem pH-Wert lässt sich erkennen, ob es sich bei einem Stoff, eines Gemisches oder einem Erzeugnis um eine Säure oder Base handelt. 
Ist der pH-Wert = 7, dann handelt es sich um eine neutrale Lösung. 
Ist der pH-Wert < 7, dann ist die wässrige Lösung sauer.
Ist der pH-Wert > 7, dann ist die wässrige Lösung basisch bzw. alkalisch.Stoffe,

Beispiele:

In der Literatur sind pH-Werte für chemische Verbindungen veröffentlicht.