Flammpunkt

Definition:

Der Flammpunkt ist die niedrigste Temperatur, bei der eine Flüssigkeit unter vorgeschriebenen Versuchsbedingungen bei Normaldruck brennbares Gas oder brennbaren Dampf in solcher Menge abgibt, dass bei Kontakt der Dampfphase mit einer wirksamen Zündquelle sofort eine Flamme auftritt. Über einer Flüssigkeit befindet sich immer Dampf der Flüssigkeit. In einem geschlossenen System stellt sich ein Gleichgewicht zwischen diesen beiden Phasen ein. Nur der Dampf über der Flüssigkeit kann entzündet werden. Wird die Zündquelle entfernt, dann erlischt die Flamme.

Messverfahren:

Der Flammpunkt kann mit verschiedenen Methoden bestimmt werden: Gleichgewichtsmethode, Nicht-Gleichgewichtsmethode. Zu den Geräte der Nicht-Gleichgewichtsmethoden gehören die Geräte nach Abel, nach Abel-Pensky, nach Tag, nach Pensky-Martens. Wird mit einer Nicht-Gleichgewichtsmethode ein Flammpunkt von (0 ±2) °C, (21 ±2) °C oder (55 ±2) °C ermittelt, sollte das Prüfergebnis mit dem gleichen Gerät, jedoch unter Verwendung einer Gleichgewichtsmethode, bestätigt werden. Für viskose Flüssigkeiten (Farben, Klebstoffe und ähnliches), die Lösemittel enthalten, dürfen nur solche Prüfgeräte und Prüfmethoden angewandt werden, die zur Bestimmung des Flammpunktes viskoser Flüssigkeiten geeignet sind.

Geeignete Prüfmethode:

Die Bestimmung des Flammpunktes kann nach unterschiedlichen Methoden erfolgen. In der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil A, sind unter A. 9 anerkannte Prüfmethoden zur Bestimmung des Flammpunktes angegeben. Sie gelten auch für Gemische. Gemäß CLP-Verordnung muss eine Methode im geschlossenen Tiegel verwendet werden.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:

Der Flammpunkt wird als Temperatur in °C unter Angabe der Prüfmethode angegeben. Bei Angabe von Flammpunktbereichen oder Angaben wie "größer als" oder "unter" sind jedoch die Grenzwerte der nationalen bzw. internationalen Einstufungs-, Transport- und Lagervorschriften zu berücksichtigen. Bei Angaben "größer als" ist für die Einstufung die angegebene untere Flammpunktgrenze entscheidend. Bei den Angaben "unter" ohne weitere Begrenzung des Flammpunktbereiches ergibt sich eine Einstufung in die Kategorie der höchsten bzw. mittleren Gefährdung je nach Siedebeginn. Auch Angaben wie "nicht brennbar", "nicht entflammbar" sind sinnvolle Angaben (falls zutreffend). Falls es sich um einen Feststoff handelt und der Test nicht durchgeführt wurde, kann "Entfällt (Feststoff)" eingetragen werden.

Einstufung und Kennzeichnung:

Der Flammpunkt ist ein Kriterium zur Einstufung in entzündbar, leichtentzündbar und extrem entzündbar für entzündbare Flüssigkeiten nach CLP-Verordnung.

Aussage:

Der Flammpunkt ist eine sicherheitstechnische Kenngröße zur Beurteilung der Brand- und Explosionsgefahr von Flüssigkeiten.

Der Flammpunkt wird bei der Klassifizierung nach der Gefahrgutverordnung (GGVSEB) benötigt, es gelten aber andere Grenzen als bei der Einstufung nach Gefahrstoffverordnung.

Tipps:

Wird eine Flüssigkeit über den Flammpunkt erwärmt, dann bildet sich über der Flüssigkeit ein zündfähiges Dampf-/Luft-Gemisch unter atmosphärischen Bedingungen. Es besteht Explosionsgefahr.

Brennbare Dämpfe sind schwerer als Luft, d.h. sie können sich am Boden anreichern und unter bestimmten Bedingungen auch weiterkriechen.

Versprüht oder zerstäubt man eine brennbare Flüssigkeit, so kann sie auch weit unter ihrem Flammpunkt gezündet werden.

Es besteht eine Gefährdung durch Selbstzündung von Putzlappen, die mit Lösungsmittel getränkt sind. Sie gehören in separate feuerfeste Behälter mit Deckel.

Liegt ein Gemisch vor, dann hat es im Allgemeinen einen Flammpunkt im Bereich des niedrigsten Flammpunktes der darin enthaltenen Komponenten. Es kann auch ein Flammpunkt unterhalb des niedrigsten aller Bestandteile beobachtet werden z.B. bei azeotropem Verhalten der Mischung. Enthält das Gemisch als eine Komponente Wasser, erhöht sich mit steigendem Anteil an Wasser der Flammpunkt des Gemisches.

Die Verordnung Brennbare Flüssigkeiten (VbF) wurde mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ab dem 01.01.2003 außer Kraft gesetzt. Die Technischen Regeln für Brennbare Flüssigkeiten (TRbF) sind zum 1.1.2013 außer Kraft gesetzt geworden und wurden durch Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) ersetzt.

Beispiele:

In der Literatur sind Flammpunkte für chemische Verbindungen veröffentlicht.