Biologische Abbaubarkeit: Belebtschlamm: Prüfung der Atmungshemmung

Definition:

Die Bakterientoxizität einer Substanz bewirkt die Hemmung der mikrobiologischen Aktivität.

Zweck der Prüfung ist die Schaffung eines schnellen Auswahlverfahrens, mit dem sich Substanzen feststellen lassen, die sich ungünstig auf Kläranlagen mit aeroben Mikroorganismen auswirken, sowie die Angabe geeigneter, nicht hemmender Konzentrationen von Prüfsubstanzen, die bei Prüfungen der biologischen Abbaubarkeit eingesetzt werden können.

Messverfahren:

Die Sauerstoffzehrung eines Belebtschlammes, der mit einer genormten Menge synthetischen Abwassers beschickt wurde, wird nach Kontaktzeiten von 30 Minuten und/oder 3 Stunden gemessen. Ebenso wird die Sauerstoffzehrung desselben Belebtschlammes, dem jedoch unterschiedliche Konzentrationen der Prüfsubstanz zugesetzt wurden, gemessen. Die Hemmwirkung der Prüfsubstanz bei einer bestimmten Konzentration wird als Prozentsatz der durchschnittlichen Sauerstoffzehrung von zwei Kontrollen ausgedrückt. Aus Messungen bei verschiedenen Konzentrationen wird die mittlere Hemmkonzentration EC50 errechnet. Die EC50 ist die Konzentration der Prüfsubstanz, bei der die Sauerstoffzehrung 50 % der in der Kontrolle unter gleichen Bedingungen erreichten Zehrung ausmacht. Zur Durchführung der Prüfung sollten folgende Eigenschaften der Prüfsubstanz bekannt sein: Wasserlöslichkeit, Dampfdruck, Strukturformel, Reinheit der Prüfsubstanz. Nitrifikationshemmende Substanzen können atypische Hemmkurven verursachen. Solche Kurven sollten deshalb mit Vorsicht interpretiert werden.

Geeignete Prüfmethoden:

Das Messverfahren zur Bestimmung der Bakterientoxizität ist in der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil C, Methode C.11 beschrieben.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:

Der chemische Sauerstoffbedarf wird als g Sauerstoffbedarf/g Prüfsubstanz unter Angabe der Prüfmethode, der Expositionszeit und der mittleren Hemmkonzentration EC50 in [mg/l] angegeben. Es ist auf die möglichen Auswirkungen auf Abwasserreinigungsanlagen hinzuweisen.

Aussagen:

Der EC50-Wert sollte vornehmlich nur als Hinweis auf die mögliche Toxizität der Prüfsubstanz entweder gegenüber dem Belebtschlamm bei der Abwasserbehandlung oder gegenüber Abwasser-Mikroorganismen angesehen werden, da die in der Umwelt stattfindenden komplexen Wechselwirkungen bei einer Laboratoriumsprüfung nicht vollständig simuliert werden können.

Tipps:

Die Bakterientoxizität ist ein wichtiger Parameter für Abwasserreinigungsanlagen.