7.3 Spezifische Endanwendungen

Auszug aus Anhang II der REACH-Verordnung:

Für Stoffe und Gemische, die für spezifische Endanwendungen hergestellt wurden, müssen sich die Empfehlungen auf die in Unterabschnitt 1.2 genannten identifizierten Verwendungen beziehen und ausführlich und praxistauglich sein. Ist ein Expositionsszenario beigefügt, kann darauf verwiesen werden, oder es sind die in den Unterabschnitten 7.1 und 7.2 verlangten Angaben zu machen. Hat ein Akteur der Lieferkette eine Stoffsicherheitsbeurteilung für das Gemisch durchgeführt, brauchen das Sicherheitsdatenblatt und die Expositionsszenarien nur mit dem Stoffsicherheitsbericht für das Gemisch und nicht mit den Stoffsicherheitsberichten für jeden in dem Gemisch enthaltenen Stoff übereinzustimmen. Falls branchen- oder sektorspezifische Leitlinien verfügbar sind, kann (unter Angabe von Quelle und Erscheinungsdatum) ausführlich darauf Bezug genommen werden.

Erläuterungen:

Zu den branchen- und sektorspezifischen Leitlinien zählen beispielsweise die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS).

Zu den Branchenregelungen gehört auch der GISCODE bzw. Produkt-Code des Gefahrstoff-Informationssystems der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (GISBAU). 
Diesem Code liegen Produktgruppen zugrunde, in denen Produkte mit ähnlicher Zusammensetzung, Anwendung und vergleichbarer Gesundheitsgefährdung zusammengefasst sind und die demzufolge identische Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln bei der Verarbeitung erfordern. 
Die Produkte werden über den GISCODE bzw. Produkt-Code den Produktgruppen zugeordnet. Über die Codierung oder den Produktnamen erhält der Anwender in WINGIS (online, mobil oder lokal) Betriebsanweisungsentwürfe sowie umfangreiche Informationen zu Produkten aus dem Baubereich und dem Reinigungsgewerbe. Die CD-ROM enthält noch weitere Module wie z.B. die Erstellung von eigenen Betriebsanweisungen.
Der GISCODE/Produkt-Code kann auch in Abschnitt 16 angegeben werden.

Andere Gefahrstoffinformationssysteme sind beispielsweise GisChem für die chemische Industrie der BG RCI und für die Metallbranche der BGHM.

Branchenspezifische Informationen sind bei den einzelnen Berufsgenossenschaften erhältlich. Dazu zählen beispielsweise die BG-Informationen, Handlungsanleitungen, Leitfäden und Expositionsbeschreibungen.

Zu den branchenspezifischen Leitlinien zählen auch die BG/BGIA-Empfehlungen, die in "Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger" (EGU) umbenannt wurden. Sie enthalten in der Regel dem Stand der Technik entsprechende Expositionsbeschreibungen für Verfahren und Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.

Bei Farben und Lacken kann die Produktkategorie des gebrauchfertigen Produktes gemäß Lösemittelhaltige Farben- und Lackverordnung (ChemVOCFarbV) aufgeführt werden. Die ChemVOCFarbV begrenzt den Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen und führt im Anhang II Grenzwerte für den VOC-Höchstgehalt von einzelnen Produktkategorien und Typen auf. Es gibt zwei Typen: Typ Lb sind Beschichtungsstoffe auf Lösemittelbasis und Typ Wb Beschichtungsstoffe auf Wasserbasis. Die Produktkategorien richten sich nach den Eigenschaften der Farben und Lacke wie z.B. "Matte Beschichtungsstoffe (Glanzmaßzahl von <= 25 Einheiten im 60 Grad Messwinkel) für Innenwände und –decken" oder "Minimal filmbildende Lasuren".

Gegebenenfalls kann auf das Technische Merkblatt verwiesen werden.