5.1 Löschmittel

Auszug aus Anhang II der REACH-Verordnung:

Geeignete Löschmittel:
Es sind Angaben über geeignete Löschmittel zu machen.

Ungeeignete Löschmittel:
Es sind Angaben zu machen, ob ein Löschmittel in einer bestimmten Situation für einen Stoff oder ein Gemisch ungeeignet ist (wenn z. B. Hochdrucklöschmittel zu vermeiden sind, die die Entstehung eines potenziell explosionsgefährlichen Staub-Luft-Gemisches verursachen könnten).

Erläuterungen:

Bei der Angabe von Löschmitteln muss unterschieden werden zwischen geeigneten Löschmitteln, die einen Brand löschen können und ungeeigneten Löschmitteln, die durch chemische Reaktionen oder durch physikalische Eigenschaften bei Verwendung eine zusätzliche Gefährdung schaffen. Typisches Beispiel sind wasserunlösliche organische Lösemittel, die beim Löschen mit einem Wasserstrahl auf dem Wasser schwimmen und dadurch zu einem großflächigen Brand führen.

Die Auswahl des geeigneten Löschmittels richtet sich nach dem zu brennenden Stoff. In Abhängigkeit des brennbaren Stoffes werden die Brände nach DIN EN 2 in 5 Klassen eingeteilt:

  • Brandklasse A sind Brände fester Stoffe
  • Brandklasse B Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffe
  • Brandklasse C Brände von Gasen
  • Brandklasse D Metallbrände und
  • Brandklasse F Fettbrände.

Die Auswahl des Löschmittels und Löschverfahrens wird durch die ERI-Cards (Emergency Response Intervention Cards) erheblich erleichtert. Diese ERI-Cards geben Hinweise auf Gefahren, Schutzausrüstung und Brandbekämpfung. Benötigt wird allerdings die Gefahrgutklassifizierung (s. Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblattes), da das Suchkriterium die UN-Nummer ist. Weitere Informationen können z. B. der TUIS-Datenbank entnommen werden.