10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

Auszug aus Anhang II der REACH-Verordnung:

Es sind bekannte und vernünftigerweise zu erwartende, gefährliche Zersetzungsprodukte aufzuführen, die bei Verwendung, Lagerung, Verschütten und Erwärmung entstehen. Gefährliche Verbrennungsprodukte sind in Abschnitt 5 des Sicherheitsdatenblattes aufzuführen.

Erläuterungen:

Die gefährlichen Zersetzungsprodukte mit der von Ihnen ausgehenden Gefährdung sollten genannt werden. Die Anreicherung ist zu berücksichtigen. Dazu gehören z.B. die Zersetzungsprodukte bei hohen Temperaturen.

Wenn Stabilisatoren notwendig sind, sollten die geeigneten aufgeführt werden.

Sind keine unverträglichen Stoffe bekannt, so kann hierauf ebenfalls hingewiesen werden.