10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Auszug aus Anhang II der REACH-Verordnung:

Falls zutreffend, ist anzugeben, ob der Stoff oder das Gemisch reagiert oder polymerisiert und dabei übermäßigen Druck oder übermäßige Wärme abgibt oder andere gefährliche Bedingungen entstehen lässt. Es ist zu beschreiben, unter welchen Bedingungen diese gefährlichen Reaktionen auftreten können.