Auswahl

Handschuhe dürfen nur eingesetzt werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung für eine bestimmte Tätigkeit ergeben hat, dass die Gefährdung der Beschäftigten nicht durch andere Schutzmaßnahmen gemindert werden kann. Der Arbeitgeber muss dann Schutzhandschuhe ausreichender Anzahl zur Verfügung stellen. Die Beschäftigten sind verpflichtet, die Handschuhe zu tragen.

Ist das Tragen von Schutzhandschuhen nicht zu vermeiden, muss die Belastung der Beschäftigten so gering wie möglich gehalten werden:

  • Schutzhandschuhe müssen in ausreichender Zahl und individuellen Größen vorhanden sein.
  • Möglichkeiten zur optimalen Reinigung und Pflege der Handschuhe müssen gegeben sein.
  •  Die Tragezeiten sollen so kurz wie unbedingt erforderlich sein.
  • Das Tragen von Handschuhen ist auf das notwendige Maß zu reduzieren, um Hautprobleme durch die Handschuhe zu vermeiden.
  • Es sind Tragepausen einzulegen, in denen sich die Haut erholen kann (z.B. durch Wechsel von Arbeiten mit und Arbeiten ohne Handschuhe)
  • Zumindest müssen Handschuhe aber gewechselt werden, um die durch die Schweißbildung entstandene Nässe im Handschuh zu minimieren (TRGS 401). Das Tragen von falschen, defekten oder verschmutzten Schutzhandschuhen erhöht meist das Risiko.
  • Grundsätzlich sind Handschuhe nur mit sauberen Händen zu verwenden.

Die Auswahl geeigneter Schutzhandschuhe ist von vielen Faktoren abhängig.

  • Neben der Art der Gefährdung (z. B. mechanische, chemische, thermische Gefährdung sowie Kombinationen daraus oder durch Mikroorganismen)
  • sind u.a. die Gebrauchsdauer (Zeitspanne, bei der die Schutzwirkung von Schutzhandschuhen erhalten bleibt)
  • Anforderungen an Greiffähigkeit/Tastempfindlichkeit, Passform und weitere Merkmale der Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten geschützt werden müssen, von Bedeutung.

Aufgrund der Tätigkeitsmerkmale und der Gefährdung können Schutzhandschuh-Hersteller Empfehlungen für geeignete Schutzhandschuhe abgeben.

In der GISBAU-Handschuhdatenbank sind solche Empfehlungen für unterschiedliche Bau-Bereiche bereits aufgeführt

Die für den Arbeitsschutz relevante Gebrauchsdauer oder Tragedauer ist nicht zu verwechseln mit der in vielen Informationen zu Schutzhandschuhen angegebenen Durchbruchzeit nach DIN EN 374-3; diese Prüfung unter Laborbedingungen ist entsprechend dieser Norm für den Vergleich von ähnlichen Schutzhandschuhen unterschiedlicher Hersteller und nicht für die Bedingungen der Praxis am Arbeitsplatz gedacht. Die Schutzhandschuh-Hersteller können Angaben über Gebrauchsdauer und Durchbruchszeit machen.