Stammdatenabgleich durchführen

Der Stammdatenabruf ist die Voraussetzung, um den elektronischen Lohnnachweis erstellen zu können. Er muss aktiv durch Sie bzw. durch die lohnabrechnende Stelle (z. B. Steuerberaterin oder Steuerberater) angestoßen werden.

Den Stammdatenabruf nehmen Sie aus Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm vor. Mit den im Programm hinterlegten Zugangsdaten wird die Stammdatenanfrage abgesandt. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine Antwort mit den zutreffenden Stammdaten Ihres Unternehmens.

Folgende Zugangsdaten benötigen Sie:

  • Betriebsnummer BG BAU: 14066582
  • Unternehmensnummer
  • PIN

Nach Erhalt der Stammdatenantwort ist die korrekte Zuordnung aller Beschäftigten zur jeweils zutreffenden Gefahrtarifstelle zu überprüfen.

Beispiel

Ein Unternehmen des Reinigungsgewerbes hat 20 Beschäftigte im Bereich der Reinigung an und in Gebäuden. Zusätzlich werden zwei Halbtagskräfte beschäftigt, die die Einsatzplanung und sonstige anfallende Büroarbeiten erledigen. Die 20 Beschäftigten sind dem gewerblichen Bereich der Tarifstelle 400 zuzuordnen. Die beiden Büroangestellten sind der Tarifstelle 900 zuzuordnen.

Dazu dient der Stammdatenabgleich

Durch den Stammdatenabruf registrieren Sie sich für jedes Beitragsjahr im Stammdatendienst.

Er funktioniert wie eine Art Voranmeldung für den elektronischen Lohnnachweis.

Die BG BAU erwartet für jeden durchgeführten Stammdatenabruf zu einem abgefragten Beitragsjahr einen elektronischen Lohnnachweis.

Wichtig

Sind in Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm mehrere Abrechnungskreise hinterlegt, ist für jeden Abrechnungskreis ein Stammdatenabruf und ein elektronischer Lohnnachweis erforderlich.

Sollten Sie in dem Beitragsjahr wider Erwarten keine Arbeitskräfte beschäftigen, ist ein bereits durchgeführter Stammdatenabruf zu stornieren.

Hinweis zum Stammdatenabgleich mit einem Entgeltabrechnungsprogramm

Der Stammdatenabruf sollte immer zu Beginn eines Meldejahres vorgenommen werden. Grundsätzlich stehen Ihre Daten ab dem 01.11. für das Folgejahr zum Abruf bereit. Die Daten für das Meldejahr 2024 können Sie also bereits seit dem 01.11.2023 abrufen.

Hinweis zum Stammdatenabgleich mit der Ausfüllhilfe SV-Meldeportal

Sollten Sie kein Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, steht Ihnen seit dem 4. Oktober 2023 das neue SV-Meldeportal zur Verfügung. Es ersetzt zukünftig das sv.net. Das SV-Meldeportal ist als zertifizierte Ausfüllhilfe, neben der Nutzung eines zertifizierten Entgeltabrechnungsprogramms, eine zulässige Übermittlungsmöglichkeit für die Meldung des elektronischen Lohnnachweises. Die bisherige Ausfüllhilfe sv.net kann noch mindestens bis zum 31.12.2023 genutzt werden.

Die Nutzung des SV-Meldeportals ist kostenpflichtig. Informationen zu den Nutzungsgebühren sind auf der Webseite Nutzung und Registierung des Portals zu finden.

Da eine Registrierung die Nutzung eines ELSTER-Unternehmenszertifikates bedingt, empfehlen wir Ihnen, entweder ein neues Unternehmenszertifikat frühzeitig bei ELSTER zu beantragen oder die Nutzung eines bereits vorhandenen Zertifikates organisatorisch zu regeln.

Weitere Informationen sowie den Zugang zum SV-Meldeportal finden Sie auf der Website des SV-Meldeportals.

Informationen rund um die Registrierung, Nutzung und Abgabe der Meldung an die gesetzliche Unfallversicherung werden durch Anleitungen und Videos sowie Fragen und Antworten vom Portal zur Verfügung gestellt.