Die gesetzlichen Arbeitgeberpflichten nach DGUV Vorschrift 2
Der ASD der BG BAU unterstützt Sie bei der Organisation der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes und steht Ihnen bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) i.V.m. der DGUV Vorschrift 2 zur Seite.
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Um die gesetzlichen Forderungen zu erfüllen, haben Sie als Unternehmerin oder Unternehmer verschiedene Möglichkeiten:
- Sie bestellen eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt und eine Sicherheitsfachkraft oder einen entsprechenden überbetrieblichen Dienst (z.B. den ASD der BG BAU) für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens (§ 3, 6 ASiG i.V.m. DGUV Vorschrift 2). Diese Betreuung ist mit zusätzlichen Kosten verbunden, die Sie dem/den von Ihnen gefundenen und vertraglich gebundenen Dienstleister(n) bezahlen müssen.
- Sie lassen für die sicherheitstechnische Betreuung einen eigenen Mitarbeitenden (Ingenieur/Techniker/Meister) ausbilden und bestellen diesen als Sicherheitsfachkraft. In diesem Fall müssen Sie aber noch die arbeitsmedizinische Betreuung extern übertragen (wie unter 1. beschrieben). Auch der ASD der BG BAU bietet eine rein arbeitsmedizinische Betreuung an.
- Sollte Ihr Unternehmen bis zu 10 Beschäftigte haben, können Sie sich für die Betreuung durch Kompetenzzentren als alternative Betreuungsform nach Anlage 4 DGUV Vorschrift 2 entscheiden. Dieses Kompetenzzentrum (z.B. der ASD der BG BAU) steht Ihnen für alle Problemfälle, die eine betriebsärztliche und/oder sicherheitstechnische Betreuung erfordern, vor Ort und/oder telefonisch zur Verfügung. Hierbei wird die Teilnahme an einer eintägigen Informations- und Motivationsveranstaltung vorausgesetzt.
- Sollte Ihr Unternehmen mehr als 50 Beschäftigte haben, können Sie nur die Regelbetreuung wählen. Der ASD der BG BAU steht Ihnen bei dieser Betriebsgröße nur mit der arbeitsmedizinischen Betreuung zur Seite. Eine sicherheitstechnische Betreuung müssen Sie selbst analog zu Punkt 1 oder 2 organisieren.
Um Sie über Ihre gesetzlichen Pflichten zu informieren, erhalten Sie mit der Erklärung der Zuständigkeit der BG BAU ebenso ein Anschreiben zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung, in dem Sie gebeten werden, uns Ihre Entscheidung über die Betreuung Ihres Unternehmens mitzuteilen.
Mit Hilfe Ihrer Rückmeldung können wir nachvollziehen, ob Sie Ihren gesetzlichen Aufgaben nachkommen.
Sie haben die Frist versäumt, oder Sie können keinen entsprechenden Nachweis über eine Betreuung vorlegen?
Keine Sorge, gem. § 41 Abs. 4 der Satzung der BG BAU (PDF, 482 KB) erfolgt der Anschluss an den ASD der BG BAU. Sie erhalten einen Anschlussbescheid und werden durch die für den ASD tätigen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützt. Die Leistungen vom ASD können Sie direkt nach dem Anschluss abrufen. Mit Inanspruchnahme der Leistungen des ASD der BG BAU kommen Sie Ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungsverpflichtung aus dem Arbeitssicherheitsgesetz nach.
Download: Satzung der BG BAU (PDF, 482 KB)