Beitrag für den Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienst

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Für die Betreuung durch den ASD der BG BAU wird ein Jahresbeitrag fällig. Dieser ist abhängig von Ihren Arbeitsentgelten und Ihrem Betreuungsmodell. Die Abrechnung erfolgt zusammen mit dem BG BAU Beitrag und ist separat im Beitragsbescheid ausgewiesen.

Grundsätzlich gilt: Arbeitsentgelte x Beitragsfuß 100 = Nettobeitrag

Jedoch gibt es Unterschiede innerhalb der verschiedenen Betreuungsmodelle:

Betreuungsmodelle

Diese besteht aus einer Grundbetreuung und einer anlassbezogenen Betreuung. Der Beitrag setzt sich entsprechend aus einem Grundbeitrag in Höhe von 165 EUR und einem arbeitsentgeltbezogenen Beitragsanteil zusammen.

Tipp: Bei einem Wechsel in die Alternative Betreuung vermeiden Sie den Grundbeitrag.

Hier finden eine Grundbetreuung und eine betriebsspezifische Betreuung statt.

Im Vordergrund steht dabei die Einordnung der Unternehmen eine der drei Betreuungsgruppen (DGUV Vorschrift 2, Abschnitt 4, Anlage 2). Welcher Betreuungsgruppe Ihr Unternehmen zugeordnet ist, finden Sie im Beitragsbescheid unter „Art“ (z. B. RB I = Regelbetreuung Betreuungsgruppe I).

Da sich in jeder Betreuungsgruppe auch das Gefährdungspotential unterscheidet, orientiert sich der Beitrag bei den Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten in der Regelbetreuung an dieser Einordnung. In der Betreuungsgruppe II reduziert sich der Beitrag um 25 %, in der Betreuungsgruppe III um 50 % im Vergleich zur Betreuungsgruppe I.

Unternehmen, die dieses Betreuungsmodell gewählt haben, können bedarfsorientiert die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung nutzen. Der Beitrag richtet sich nach dem Arbeitsentgelt und umfasst eine Reduzierung um bis zu 60 % im Vergleich zur Regelbetreuung.

Bei Fragen, beispielsweise zum Wechsel in die Alternative Betreuung, hilft Ihnen die BG BAU unter der Telefonnummer: 030 85781-760 gern weiter.