Viskosität

Definition:

Viskosität ist die Eigenschaft einer Flüssigkeit, der gegenseitigen laminaren Verschiebung zweier benachbarter Schichten einen Widerstand entgegenzusetzen. Diesen Widerstand bezeichnet man auch als Zähigkeit, Fließwiderstand, innere Reibung.

Es wird zwischen

dynamische und kinematische Viskosität

unterschieden.

Messverfahren:

Die Viskosität kann mit verschiedenen Methoden wie z.B. Bestimmung der Fließzeit, Auslauf- bzw. Kapillarviskosimeter, Fallkörperviskosimeter, Rotationsviskosimeter bestimmt werden.

Geeignete Prüfmethoden:

Die geeigneten Messverfahren zur Bestimmung der Viskosität sind in ISO-Normen beschrieben.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:

Die dynamische Viskosität wird in [sPa], die kinematische Viskosität in [mm2/s] und die Fließgeschwindigkeit in [s] in Abhängigkeit der Temperatur unter Angabe der Prüfmethode angegeben.

Einstufung und Kennzeichnung:

Gemäß CLP-Verordnung ist die Viskosität von Kohlenwasserstoffen ein Einstufungskriterium  in die Gefahrenklasse „Aspirationsgefahr“. Die Viskositätskriterien sind im Anhang I Teil 3 Kapitel 3.10 CLP-Verordnung angegeben.

Gemäß Stoff- und Zubereitungsrichtlinie (seit 1.6.2015 außer Kraft gesetzt!):
Die Viskosität ist ein Ausscheidungskriterium für die Zuordnung des R65 „Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen“, da flüssige Stoffe und Zubereitungen aufgrund ihrer niedrigen Viskosität eine Aspirationsgefahr für den Menschen darstellen. Die Viskositätskriterien für Stoffe und Zubereitungen, die aliphatische, alizyklische und aromatische Kohlenwasserstoffe in einer Gesamtkonzentration > 10 % enthalten, sind in der Stoff-Richtlinie RL67/548/EWG im Anhang VI, Kapitel 3.2.3 angegeben.

Die Viskosität wird ebenfalls im Gefahrguttransportrecht verwendet.