Subchronische Toxizität (oral, dermal, inhalativ)

Definition:

Die subchronische Toxizität betrachtet die schädigenden Wirkungen, die bei einer wiederholten täglichen Verabreichung der Prüfsubstanzen über einen Expositionszeitraum von 90 Tagen auftreten. Die Expositionsdauer erstreckt sich über eine kurze Zeit der spezifischen Lebenszeit der Versuchstiere. Bei den Aufnahmewegen wird zwischen der oralen, dermalen und inhalativen Aufnahme unterschieden. Die 90-Tage-Studie liefert Informationen über mögliche gesundheitliche Schädigungen, die durch wiederholte Exposition über einen längeren Zeitraum, einschließlich der Entwicklung nach dem Abstillen bis zum Erwachsensein, entstehen können. Die Studie liefert ferner Informationen über die wichtigsten toxischen Wirkungen und zeigt die Zielorgane und eine mögliche Akkumulation auf.

Messverfahren:

Die subchronische Toxizität wird im Tierversuch bestimmt.

Subchronische orale Toxizität bei Nagern und Nicht-Nagern:

Die Methode legt einen Schwerpunkt auf neurologische Endpunkte und liefert Hinweise auf immunologische und fortpflanzungsspezifische Wirkungen. Die Prüfsubstanz wird täglich über einen Zeitraum von 90 Tagen in abgestuften Dosen an mehrere Gruppen von Versuchstieren verabreicht. Während des Verabreichungszeitraums werden die Tiere sorgfältig auf Toxizitätsanzeichen beobachtet. Zuerst werden die Versuche an Nagetieren durchgeführt. Die Prüfungen mit Nicht-Nagern sollen nur in folgenden Fällen angewandt werden:

  • wenn in anderen Studien beobachtete Wirkungen eine Klärung/Charakterisierung an einer zweiten Tierart, den Nicht-Nagetieren, erforderlich machen;
  • wenn toxikokinetische Studien darauf hindeuten, dass die Verwendung einer spezifischen Art von Nicht-Nagetieren die relevanteste Wahl von Versuchstieren ist, oder
  • wenn andere spezifische Gründe die Verwendung einer Nicht-Nagetierart rechtfertigen.

Subchronische dermale Toxizität:

Die Prüfsubstanz wird mehreren Versuchstiergruppen täglich in abgestuften Dosierungen auf die Haut über einen Zeitraum von 90 Tagen aufgetragen. Während des Verabreichungszeitraums werden die Tiere täglich auf Vergiftungserscheinungen beobachtet.

Subchronische inhalative Toxizität:

Mehrere Versuchstiergruppen werden der Prüfsubstanz täglich über einen bestimmten Zeitraum für 90 Tage in abgestuften Konzentrationen ausgesetzt. Es soll ein dynamisches Inhalationssystem verwendet werden. Wird ein Vehikel beigegeben, um die gewünschte Konzentration der Prüfsubstanz in der Atmosphäre herzustellen, ist eine Vehikel-Kontrollgruppe einzusetzen. Während des Versuchszeitraumes werden die Tiere täglich auf Vergiftungserscheinungen beobachtet.

Geeignete Prüfmethoden:

Die Bestimmung der subchronischen oralen Toxizität ist in der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil B, Methode B.26 (Nagetiere) und B.27 (Nicht-Nagetiere) beschrieben. Die Bestimmung der subchronischen dermalen Toxizität ist in der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil B, Methode B.28 (Nagetiere) beschrieben. Die Bestimmung der subchronischen inhalativen Toxizität ist in der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil B, Methode B.29 (Nagetiere) beschrieben.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:

Die Ergebnisse aus der subchronischen Toxizität werden unter Angabe des Expositionsweges, der Tierspezies und der Prüfmethode angegeben.

Einstufung und Kennzeichnung:

Gemäß CLP-Verordnung können Stoffe und Gemische aufgrund der Auswirkungen auf die Gesundheit in die Gefahrenklasse „Spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT), wiederholte Exposition“ eingestuft werden, sofern sie nicht anderen Gefahrenklassen zugeordnet werden können.

Die Gefahrenklasse „Spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT), wiederholte Exposition“ gliedert sich in die Kategorien 1 und 2. Gekennzeichnet werden Stoffe und Gemische dieser Gefahrenklasse mit den Gefahrenpiktogrammen „Gesundheitsgefahr“ (GHS08) und dem Signalwort „Gefahr“ bzw. „Achtung“, den H-Sätzen H 372 bzw. H 373 und den entsprechenden P-Sätzen.

Gemäß Stoff- und Zubereitungsrichtlinie (seit 1.6.2015 außer Kraft gesetzt!):

Die subchronische Toxizität von Stoffen kann  gemäß der Stoffrichtlinie RL 67/548/EWG, Anhang VI, Kapitel 3 ein Kriterium zur Einstufung des Stoffes entweder als giftig oder als gesundheitsschädlich sein. Die Stoffe werden entweder mit dem Gefahrensymbol »T«, der Gefahrenbezeichnung »giftig« und dem R 48 oder als gesundheitsschädlich mit dem Gefahrensymbol »Xn«, der Gefahrenbezeichnung »gesundheitsschädlich« und dem R 48 in Verbindung mit den jeweiligen Aufnahmewegen gekennzeichnet. Zubereitungen werden wie in der Zubereitungsrichtlinie RL 1999/45/EG, Anhang II, Teil B nach der konventionellen Methode eingestuft und gekennzeichnet. Sind Tierversuche für die Einstufung und Kennzeichnung nötig, dann müssen diese von der entsprechenden Behörde unter Vorlage einer ausreichenden Begründung genehmigt werden. Liegen jedoch bereits Ergebnisse nach beiden Methoden vor, so sind für die Einstufung die Ergebnisse der wissenschaftlichen Tests zu verwenden.

Aussage:

Aus den subchronischen Toxizitäten kann der NOAEL- bzw. der NOAEC-Wert hergeleitet werden.