Selbstentzündungstemperatur (Feststoffe)

Definition:

Bei Selbstentzündung kommt ein Stoff bei allseitiger Wärmeentwicklung in Anwesenheit von Luft ohne weitere Zündquelle zur Entzündung. Der Grund sind Oxidationsvorgänge.

Als pyrophor werden Substanzen betrachtet, die sich in kleinen Mengen nach kurzer Zeit an der Luft bei Raumtemperatur (etwa 20°C) selbst entzünden.

Selbstentzündung ist im Wesentlichen auf Feststoffe mit großer Oberfläche (z.B. Stäube) beschränkt, wobei es zunächst zur Selbsterhitzung kommt.
Selbstentzündung ist aber auch bei schwer flüchtigen organischen Flüssigkeiten möglich.

Messverfahren:

Zur Bestimmung der pyrophoren Eigenschaften von Feststoffen wird die Prüfsubstanz bei Raumtemperatur 5 Minuten lang mit der Luft in Berührung gebracht. Kommt es zur Entzündung, dann wird die Substanz als pyrophor betrachtet.

Zur Bestimmung der Selbstentzündungstemperatur von Feststoffen, die sich bei höheren Temperaturen selbst entzünden, kann folgendes Verfahren benutzt werden. Die Temperatur im Inneren von Feststoffen wird in einem Ofen bestimmt, der in definierten Temperaturenintervallen hoch geheizt wird. Bei diesem Verfahren wird diejenige Ofentemperatur, bei der die Probentemperatur durch Selbsterhitzung 400 °C erreicht, als Selbstentzündungstemperatur bezeichnet.

Geeignete Prüfmethoden:

Ein Messverfahren zur Bestimmung der pyrophoren Eigenschaften von Feststoffen ist in der  Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil A, Methode A.13 beschrieben.

Ein Messverfahren zur Bestimmung der Selbstentzündungstemperatur von Feststoffen, die sich bei höheren Temperaturen selbst entzünden, ist in der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil A, Methode A.16 beschrieben.

Gemäß CLP-Verordnung werden die Prüfmethoden gemäß den UN-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter, Handbuch über Prüfungen und Kriterien, Teil III Unterabschnitt 33.2.1 angewendet.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:

Die Selbstentzündungstemperatur wird in °C oder K unter Angabe der Prüfmethode angegeben.

Einstufung und Kennzeichnung:

Gemäß CLP-Verordnung ergeben sich folgende Einstufungen und Kennzeichnungen:
Aufgrund der Selbstentzündbarkeit werden Feststoffe und Gemische in die Gefahrenklasse „Pyrophore Feststoffe“ oder „Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische“ eingestuft.

Pyrophore Feststoffe, die sich schon in kleinen Mengen in 5 Minuten an der Luft entzünden,  werden in die Gefahrenklasse „Pyrophore Feststoffe“ der Kategorie 1eingestuft und mit dem Gefahrenpiktogramm „Flamme“ (GHS02), dem Signalwort „Gefahr“ und dem H-Satz 250  gekennzeichnet.

Selbsterhitzungsfähige Feststoffe sind nicht pyrophor und erhitzen sich nur in großen Mengen oder nach einem längeren Zeitraum selbst. Sie sind in 2 Kategorien unterteilt, beide werden mit dem Gefahrenpiktogramm „Flamme“ (GHS02) gekennzeichnet. Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische der Kategorie 1 werden mit dem Signalwort „Gefahr“ und dem H-Satz 251, der Kategorie 2 mit dem Signalwort „Achtung“ und dem H-Satz 252 gekennzeichnet.

Gemäß Stoff- und Zubereitungsrichtlinie (seit 1.6.2015 außer Kraft gesetzt!):
Der Selbstentzündungstemperatur von Feststoffen ist ein Kriterium zur Einstufung in leichtentzündlich und hochentzündlich nach der Stoff-Richtlinie RL67/548/EWG, Anhang VI, Kapitel 2.2.4.
Es wird der R-Satz R17 zugeordnet.

Änderungen: CLP-Verordnung gegenüber Stoff- bzw. Zubereitungs-Richtlinie:

  • Die Bezeichnungen „hochentzündlich und leichtentzündlich“ entfallen.
  • Es wird zwischen „Pyrophoren Feststoffen“ oder „Selbsterhitzungsfähigen Stoffen und Gemische“ unterschieden.
  • Die zu verwendenden Prüfverfahren sind andere als in der Prüfmethodenverordnung beschrieben. In der CLP-Verordnung sind Methoden aus dem Gefahrguttransport aufgeführt.