Potenzielle biologische Abbaubarkeit: Zahn-Wellens-Test

Definition:

Die potenzielle (auch inhärente genannt) biologische Abbaubarkeit untersucht den aeroben Abbau einer Substanz in 4 Wochen in Belebtschlamm im Labor.

Messverfahren:

Zahn-Wellens-Test:
Zweck des Verfahrens ist die Prüfung der potentiellen vollständigen biologischen Abbaubarkeit von organischen Stoffen, indem diese in einem statischen vierwöchigen Test im Labor relativ hohen Konzentrationen von Mikroorganismen (Belebtschlamm aus einer biologischen Kläranlage) ausgesetzt werden.
Bei diesem Verfahren wird regelmäßig die Konzentration des gelösten organischen Kohlenstoffs (DOC) oder der chemische Sauerstoffbedarf (CSB) zur Beurteilung der vollständigen biologischen Abbaubarkeit der Prüfsubstanz bestimmt.
Werden gleichzeitig spezifische Analysemethoden angewandt, kann die biologische Primär-Abbaubarkeit des Stoffes beurteilt werden (Abnahme der chemischen Ausgangsstruktur).

Dies Verfahren ist nur geeignet für Stoffe, die wasserlöslich und nicht-flüchtig sind, nicht toxisch für Bakterien sind, im Testsystem nur beschränkt adsorbiert werden, nicht durch Schäumen aus der Testlösung verloren gehen.

Geeignete Prüfmethoden:

Der Zahn-Wellens-Test ist in der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil C, Methode C.9 beschrieben.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:

Der Abbaugrad wird auf ganze Prozentzahlen aufgerundet. Der nach Ablauf des Tests erreichte Abbau wird als »Biologische Abbaubarkeit im Zahn-Wellens-Test« angegeben.

Aussage:

Eine fortschreitende Abnahme des DOC (CSB) innerhalb von Tagen oder Wochen weist auf einen biologischen Abbau des Teststoffes hin
Erfolgt die Abnahme weitesgehend, sind die Prüfsubstanzen als potenziell biologisch abbaubar zu betrachten. Ist eine Substanz nicht potenziell abbaubar, dann ist sie als persistent zu betrachten.
Dann sind weitere Tests erforderlich.

Erfolgt keine oder nur eine geringe DOC-(CSB-)Abnahme, kann dies möglicherweise auf einer Hemmung der Mikroorganismen durch den zu prüfenden Stoff beruhen. Eine Hemmung kann sich auch durch Auflösung und Verlust des Schlammes sowie einer Trübung der überstehenden Kultursuspension zeigen. In solchen Fällen ist die Prüfung mit einer niedrigeren Konzentration des zu prüfenden Stoffes zu wiederholen.

Werden die Ergebnisse auch in Form des biologischen Primär-Abbaus angegeben, so sollten, wenn möglich, Angaben über die Veränderungen der chemischen Struktur gemacht werden, die die mangelnde Wiederauffindung der Ausgangssubstanz begründen.