Lösemitteltrennprüfung

Definition:

Die Lösemitteltrennprüfung wird nur als Einstufungskriterium für flüssige oder viskose Gemische und Zubereitungen in Verbindung mit dem Flammpunkt und der Viskosität in Verpackungsgruppe III im ADR Kapitel 2.2.3.1.4 und 2.2.3.1.5 benötigt.

Messverfahren:

Die Probe wird in einen Messzylinder gefüllt. Die Höhe der oberen sich absetzenden Trennschicht zur Gesamthöhe der Probe wird bestimmt.

Die Lösemitteltrennprüfung wird für viskose Flüssigkeiten wie Farben, Lacke und Klebstoffe verwendet.

Geeignete Prüfmethoden:

Das Messverfahren der Lösemitteltrennprüfung ist in dem „Handbuch Prüfungen und Kriterien“ Teil III Unterabschnitt 32.5.1 der UN-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter beschrieben.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:

Das Ergebnis der Lösemitteltrennprüfung wird als prozentualer Anteil angegeben.

Aussage:

Die Kriterien sind im ADR 2.2.3.1.4 und 2.2.3.1.5 beschrieben.