Körperschutz

Auszug aus Anhang II der REACH-Verordnung:

8.2.2.2. b) Hautschutz
ii) Sonstige Schutzmaßnahmen
Falls der Schutz anderer Körperteile als der Hände notwendig ist, sind Art und Qualität der erforderlichen Schutzausrüstung, wie zum Beispiel Schutzhandschuhe mit Stulpen, Stiefel und Overalls, auf der Grundlage der mit dem Stoff oder dem Gemisch verbundenen Gefahren und der Wahrscheinlichkeit eines Kontaktes anzugeben.
 

Erläuterungen:

Unter Körperschutz fällt der Schutz des Körpers außer der Hände wie z.B. Rumpf, Arme und Beine vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit. Dazu gehören der Fuß-, Knie- und Beinschutz, Kopfschutz, Gesichtsschutz und die Schutzkleidung.

Schutzkleidung:

Zur Schutzkleidung gehören Schürzen, Kittel, Jacken, Hosen, Anzüge mit oder ohne Stiefel, Handschuhe und Kopfhaube.

Schutzanzüge gibt es gegen verschiedene Belastungen (z.B. gegen Hitze/Kälte, Schweißerschutzanzüge, antistatische Anzüge, Wetterschutzkleidung).

Chemikalienschutzanzüge bieten je nach Material Schutz vor unterschiedlichen Chemikalien. Sie sind als Einwegkleidung oder als wieder verwendbarer Anzug erhältlich. Die Hersteller geben Auskunft über die Eignung eines Anzugs gegenüber bestimmten Chemikalien mit den Durchdringungszeiten.

Chemikalienschutzanzüge der Kategorie III gemäß der PSA-Richtlinie sind in verschiedene Typen eingeteilt:

  • Typ 1 : gasdichter Chemikalienschutzanzug für schwere Beanspruchung
    • Typ 1A: gasdichter Vollschutzanzug mit innenliegender Atemluftversorgung (z.B. Pressluftatmer im Anzug)
    • Typ 1B: gasdichter Vollschutzanzug mit integrierter Vollmaske und Atemluftversorgung von außen
    • Typ 1C: gasdichter Anzug mit Druckluftschlauchversorgung
  • Typ 2: nicht gasdichter Schutzanzug mit einer Atemluftversorgung
  • Typ 3: Schutzanzug gegen flüssige Chemikalien mit flüssigkeitsdichten Verbindungen
  • Typ 4: Schutzanzug gegen flüssige Chemikalien mit sprühdichten Verbindungen
  • Typ 5: Schutzanzug gegen feste Chemikalien auch Aerosole (partikeldicht)
  • Typ 6: Schutzanzug gegen flüssige Chemikalien in Form von Spritzern und Sprühnebeln (begrenzt sprühdicht)

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:

Im Sicherheitsdatenblatt sollte der benötigte Körperschutz möglichst konkret angegeben werden. Ist ein Chemikalienschutzanzug erforderlich, dann sollte der Typ und, wenn möglich, ein für das Produkt geeignetes Fabrikat mit Durchdringungszeit angegeben werden.

Literatur:

Ausführliche Informationen zur Auswahl, Benutzung, Wartung und Tragedauer von Schutzkleidung steht in der BG-Regel „Benutzung von Schutzkleidung“ (DGUV Regel 112-989).

Ausführliche Informationen zur Auswahl, Benutzung und Wartung von Sicherheitsschuhen, Schutzschuhen und Berufsschuhen sowie Bein- und Knieschutz stehen in der BG-Regel „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“ (DGUV Regel 112-191). 

Ausführliche Informationen zur Auswahl, Benutzung und Wartung von Gesichtsschutz stehen in der BG-Regel „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“ (DGUV Regel 112-192).