Gentoxizität

Definition:

Gentoxische Wirkungen sind Schädigungen der DNS.
Gentoxische Wirkungen können zu Mutationen, die durch Schäden an der DNS entstehen, führen oder die Fehlerrate bei der Reduplikation des Genoms erhöhen. D.h. die Gentoxizität ist nicht notwendigerweise mit einer Mutagenität verbunden.

Geeignete Prüfmethoden:

Die Bestimmung der Gentoxizität kann nach den in der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008 Teil B beschriebenen Prüfmethoden erfolgen.

Die folgenden Methoden auf der Basis von eukaryoten Mikroorganismen oder Säugetierzellen können für eine entsprechende Untersuchung geeignet sein:

a) Mitotische Rekombination in Saccharomyces cerevisiae (Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil B, Methode B.16)

b) DNS-Schädigung und -Reparatur - außerplanmäßige DNS-Synthese - an Säugetierzellen in vitro (Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil B, Methode B.18)

c) Schwesterchromatidaustausch in Säugetierzellen in vitro (Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil B, Methode B.19)

Alternative Methoden zur Untersuchung des karzinogenen Potentials:
Es stehen Zelltransformationstests zur Verfügung, die die Fähigkeit eines Stoffes messen, morphologische und verhaltensbedingte Veränderungen in Säugerzellkulturen auszulösen, die vermutlich mit malignen Transformationen in vivo verbunden sind (Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil B, Methode B.21). Dazu lassen sich eine Reihe verschiedener Zelltypen und Transformationskriterien verwenden.

Bewertung des Risikos für erbliche Wirkungen in Säugetieren:
Es stehen Verfahren zur Verfügung, um beim Säuger in vivo vererbbare Schäden, die durch Gen-(Punkt-)Mutationen bedingt sind, zu untersuchen, z. B. der spezifische Genlocustest bei der Maus zur Erkennung von Keimzellmutationen in der ersten Generation (nicht in diesem Anhang enthalten), oder für Chromosomenaberrationen, z. B. der Test auf vererbbare Translokationen bei der Maus (Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil B, Methode B.25). Solche Verfahren können zur Abschätzung des potentiellen genetischen Risikos eines Stoffes für den Menschen herangezogen werden. Allerdings müssen angesichts der Komplexität dieser Prüfverfahren und der dazu benötigten sehr großen Anzahl an Versuchstieren - was insbesondere für den spezifischen Genlocustest bei der Maus gilt - gute Gründe für die Durchführung dieser Prüfungen vorliegen.

Mit der Prüfmethode B.39 aus der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil B kann die gentoxische Wirkung von Chemikalien in der Leber untersucht werden, sofern die Prüfsubstanz die Leber erreicht. Es ist ein In-vivo-Test zur unplanmäßigen DNA-Synthese in Säugetierleberzellen und dient zum Nachweis von Agenzien, die in den Leberzellen der behandelten Tiere eine DNA-Reparatur auslösen. Der ermittelte Endpunkt deutet auf eine DNA-Schädigung und anschließende Reparatur in Leberzellen hin. Die Leber ist in der Regel Hauptort des Stoffwechsels der resorbierten Verbindungen. Sie eignet sich also gut zur In-vivo-Bestimmung einer DNA-Schädigung.

Sonstiges:

Chemische Stoffe lassen sich, je nach dem vermuteten Wirkungsmechanismus, als gentoxische oder nicht gentoxische Karzinogene bezeichnen.