Gasgruppe

Definition:

Im National Electric Code (NEC) 500 der USA werden Bereiche, in denen explosionsfähige Gase, Dämpfe und Nebel eingesetzt werden, in Klassen und Gasgruppen eingeteilt.

In Europa werden Gase aufgrund ihrer Mindestzündenergie und der Grenzspaltweite in Explosionsgruppen eingeteilt. Je kleiner die Zündenergie zur Entzündung des Gasgemisches, desto höher ist die Explosionsgefährdung.

Es wird zwischen den Gasgruppen I und II unterschieden.

  • Die Gasgruppe I gilt ür den Einsatz in schlagwettergefährdeten Bereichen, d.h. im Bergbau.
  • Die Gasgruppe II gilt für den Einstatz in gasexplosionsgefährdeten Bereichen. Es wird zwischen den Gasgruppen IIA, IIB und IIC unterschieden. Die Explosionsgefährdung nimmt von IIA nach IIC zu.

Betriebsmittel, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden und eine potentielle Zündquelle sind, werden entsprechend ihrer Einsatzmöglichkeit in den einzelnen Zonen eingeteilt und gekennzeichnet. Auf den elektrischen Betriebsmitteln muss angegeben sein, bei welcher Explosionsgruppe sie eingesetzt werden können. Betriebsmittel, die für die Explosionsgruppe IIC zugelassen sind, können auch für die Explosionsgruppen IIA und IIB verwendet werden.