Akute dermale Toxizität

Definition:

Schädigende Wirkungen, die innerhalb ca. 14 Tage nach dermaler Verabreichung einer Einzeldosis einer Substanz oder mehrerer Dosen innerhalb 24 Stunden auftreten.

Messverfahren:

Die akute dermale Toxizität wird im Tierversuch bestimmt. Bei dieser Methode ist die Mortalität der Tiere der Endpunkt. 

Die Prüfsubstanz wird den Versuchstieren in abgestuften Konzentrationen auf die Haut aufgetragen, die Expositionszeit beträgt 24 Stunden. Es werden die Auswirkungen und Todesfälle registriert und die Letaldosis LD50 bestimmt.

Substanzen, von denen bekannt ist, dass sie auf diesem Wege aufgrund ihrer ätzenden oder reizenden Wirkungen ausgeprägte Schmerzen und Leiden verursachen, brauchen nicht geprüft zu werden.

Geeignete Prüfmethoden:

Das Messverfahren zur Bestimmung der akuten dermalen Toxizität ist in der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil B, Methode B.3 beschrieben.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:

Bei der akuten dermalen Toxizität wird die ermittelte Letaldosis in mg/kg Körpergewicht unter Angabe des Expositionsweges dermal, der Tierspezies und der Prüfmethode bzw. der Schätzwert für die akute Toxizität angegeben. Bei Gemischen sind, sofern bekannt, die toxikologischen Eigenschaften der einzelnen Inhaltsstoffe anzugeben (LD50 oder Schätzwerte für die akute Toxizität (ATE)).

Wird der Stoff oder das Gemisch bezüglich der akuten dermalen Toxizität nicht eingestuft wurde, ist im Sicherheitsdatenblatt eindeutig auf den Grund hinzuweisen.

Bei registrierungspflichtigen Stoffen sind Zusammenfassungen aus dem Registrierungsdossier sowie gegebenenfalls auch einen Hinweis auf die verwendeten Prüfverfahren anzugeben. 

Einstufung und Kennzeichnung:

Gemäß CLP-Verordnung können Stoffe und Gemische aufgrund der akuten dermalen Toxizität in die Gefahrenklasse „Akute Toxizität“ mit den Kategorien 1-4 eingestuft werden. Gekennzeichnet werden Stoffe und Gemische der Kategorie 1 mit den Gefahrenpiktogrammen „Totenkopf mit gekreuzten Knochen“ (GHS06) und dem Signalwort „Gefahr“, dem H-Satz H 310 und den entsprechenden P-Sätzen, Stoffe und Gemische der Kategorie 2 mit den Gefahrenpiktogrammen „Totenkopf mit gekreuzten Knochen“ (GHS06) und dem Signalwort „Gefahr“, dem H-Satz H 310 und den entsprechenden P-Sätzen, Stoffe und Gemische der Kategorie 3 mit den Gefahrenpiktogrammen „Totenkopf mit gekreuzten Knochen“ (GHS06) und dem Signalwort „Gefahr“, dem H-Satz H 311 und den entsprechenden P-Sätzen, und Stoffe und Gemische der Kategorie 4 mit den Gefahrenpiktogrammen „Ausrufezeichen“ (GHS07) und dem Signalwort „Achtung", dem H-Satz H 312 und den entsprechenden P-Sätzen.

Gemäß Stoff- und Zubereitungsrichtlinie (seit 1.6.2015 außer Kraft gesetzt!):
Die akute dermale Toxizität ist für Stoffe und Zubereitungen ein Kriterium zur Einstufung in sehr giftig, giftig oder gesundheitsschädlich. Als sehr giftig eingestufte Stoffe und Zubereitungen werden mit dem Gefahrensymbol "T+", der Gefahrenbezeichnung "sehr giftig" und dem R-Satz R 27,  als giftig eingestufte Stoffe und Zubereitungen werden mit dem Gefahrensymbol "T", der Gefahrenbezeichnung "giftig" und dem R-Satz R 24 und als gesundheitlich eingestufte Stoffe und Zubereitungen werden mit dem Gefahrensymbol "Xn", der Gefahrenbezeichnung "gesundheitsschädlich" und dem R-Satz R 21 gekennzeichnet.