4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Auszug aus Anhang II der REACH-Verordnung:

Falls zutreffend, sind Angaben über klinische Untersuchungen und die ärztliche Überwachung wegen verzögert auftretender Wirkungen sowie konkrete Informationen über Gegenmittel (falls solche bekannt sind) und Kontraindikationen bereitzustellen.
Bei einigen Stoffen oder Gemischen kann es von Bedeutung sein, besonders darauf hinzuweisen, dass am Arbeitsplatz eine spezielle Ausstattung für eine gezielte und sofortige Behandlung vorhanden sein muss.

Erläuterungen:

Hier sind spezielle Hinweise für den Arzt zu geben wie z.B. Antidot-Behandlung, Überdruckbehandlung, Interaktionen mit Medikamenten.