4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Auszug aus Anhang II der REACH-Verordnung:

4.1.1. Anweisungen zur Ersten Hilfe sind nach den relevanten Expositionswegen zu gliedern. Die Vorgehensweise für den jeweiligen Expositionsweg, wie Einatmen, Haut- und Augenkontakt sowie Verschlucken, ist in eigenen Unterabschnitten zu beschreiben.

4.1.2. Es soll darauf hingewiesen werden, ob
a) sofortige ärztliche Hilfe erforderlich ist und ob mit verzögert auftretenden Wirkungen nach der Exposition zu rechnen ist;
b) empfohlen wird, die exponierte Person an die frische Luft zu bringen;
c) es ratsam ist, der Person Kleidung und Schuhe auszuziehen, und wie damit umzugehen ist, und
d) persönliche Schutzausrüstung für Erste-Hilfe-Leistende empfohlen wird.

Erläuterungen:

Es sollten alle notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen, die ein Ersthelfer ausführen kann, angegeben werden. Die Anweisungen sollten auch für Laien verständlich sein und wie folgt gegliedert werden:

  • Allgemeine Hinweise
    Hier können allgemeingültige Hinweise oder grundsätzliche Vorgehensweisen aufgeführt werden wie z.B. "Arzt hinzuziehen", "Wunden keimfrei bedecken" oder "Bei jeder Maßnahme auf Selbstschutz achten".
  • Nach Einatmen
    Erste-Hilfe-Maßnahmen beim Einatmen richten sich nach der Schwere der zu erwartenden Symptome. Lebensrettende Sofortmaßnahmen, wie "Stabile Seitenlage", "Herz-Lungen-Wiederbelebung", "Schockbekämpfung" können grundsätzlich empfohlen werden, da sie nur situationsbedingt durchgeführt werden. Auf ein eventuell auftretendes symptomfreies Intervall ist hinzuweisen.
  • Nach Hautkontakt
    Beim Hautkontakt steht die Dekontamination im Vordergrund. Bei hautresorptiven Stoffen muss die Hautreinigung schnell erfolgen, um eine weitere Aufnahme über die Haut zu unterbrechen. Bei wasserunlöslichen Stoffen kann Spülung mit PEG 400 empfohlen werden. Bei Verätzungen und Verbrennungen sollte man eine mindestens 10- minütige Spülung mit viel Wasser empfehlen.
  • Nach Augenkontakt
    Hier sollte grundsätzlich eine Augenspülung mit viel Flüssigkeit angegeben werden. Auch sollte immer ein Augenarzt zur Begutachtung hinzugezogen werden, da die Schädigungen an den äußeren Augenabschnitten zum Teil nur mit Spezialgeräten sichtbar sind. Bei Fehlen von Leitungswasser kann auch eine Augenspülflüssigkeit verwendet werden.
  • Nach Verschlucken
    "Ausspülen des Mundes" und "In kleinen Schlucken Wasser trinken" sind die sinnvollsten Empfehlungen an den Ersthelfer. Erbrechen herbeiführen ist eine nicht ungefährliche Maßnahme und sollte, wenn es sich nicht um eine hochtoxische Substanz handelt, nicht empfohlen werden. Bei ätzenden Stoffen ist Erbrechen grundsätzlich zu vermeiden.