Vorüberlegungen

Gefährdungsbeurteilungen helfen Ihnen, erfolgreich zu sein

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind wichtige Voraussetzungen für die Qualität Ihrer Arbeit.

Ein störungsfreier Betriebsablauf ist gerade bei Kleinbetrieben von besonderer Bedeutung: Fehlzeiten von Mitarbeitern, berufsbedingte Erkrankungen oder Unfälle, Ausfälle von Maschinen und Geräten durch Fehlbedienung oder mangelhafte Wartung verringern Ihre Produktivität und Ihren Erfolg.

Die Vorüberlegungen zur Gefährdungsbeurteilung helfen Ihnen, mögliche Mängel, Fehler und Störungen in Ihrem Unternehmen frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Die Gefährdungsbeurteilung bringt Ihnen mehrere Vorteile:

  • Sie erkennen Mängel rechtzeitig.
  • Klare Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen gegenüber Ihren Mitarbeitern erleichtern allen den Umgang miteinander und helfen Missverständnisse vermeiden.
  • Sie können die Arbeitsabläufe klarer regeln und verbessern.
  • Die Abläufe werden sicherer, weil weniger Probleme mit den Maschinen und Geräten auftreten.
  • Die Qualität der Arbeit steigt, weil Ihre Mitarbeiter besser über die Arbeitsaufgaben informiert sind.

Gehen Sie die Fragen durch und überlegen Sie sich, was Sie in Ihrem Unternehmen dazu tun können.

Weitergehende Hilfen zur Verbesserung Ihrer Arbeitsabläufe finden Sie auf den CD-ROMs der BG Bau zur Gefährdungsbeurteilung. Hier finden Sie Anregungen und Informationen, wie Sie die Arbeit in Ihrem Unternehmen nach Gefährdungen und Belastungen beurteilen und welche Maßnahmen Sie einleiten können. Sie erreichen so die nächste Stufe der Gefährdungsbeurteilung.

Die BG BAU hat für die Vorüberlegungen zur Gefährdungsbeurteilung die KMU-Mappe entwickelt. Diese Mappe können Sie mit den auf Ihr Gewerk abgestimmten Inhalten hier bestellen:
Formular als PDF
Formular als DOC

Gefährdungsbeurteilungen sind per Gesetz vorgeschrieben
Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat jedes Unternehmen Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Die Gefährdungsbeurteilungen sind auch zu dokumentieren.

Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG § 5 :
Beurteilung der Arbeitsbedingungen

  1. Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
  2. Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.