Einführung in die Gefährdungsbeurteilung

PM Arbeitsunfälle in der Bauwirtschaft leicht gestiegen, Hautkrebs häufigste Berufskrankheit
  • Bildquelle: Thomas Lucks - BG BAU

Unternehmer haben auf Grund verschiedener gesetzlicher Regelungen die Verpflichtung zur Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung. Betrachtungsfelder können Ablauforganisation, Arbeitsmittel, Gefahrstoffe und Notfallplanung sein.

Die gesetzlichen Regelungen dazu:

Grundsätzlich kann jeder Unternehmer seine Gefährdungsbeurteilung individuell erarbeiten und dokumentieren. Die BG BAU stellt jedoch jedem Mitgliedsbetrieb Arbeitshilfen und verschiedene ergänzende Werkzeuge zur qualifizierten Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung.

Der ASD der BG BAU bietet den Unternehmen hierbei kompetente Beratung und Unterstützung aus einer Hand.