Informationen zu Corona-Schutzimpfungen
Seit dem 20. März 2022 gilt die die angepasste SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung entscheiden Unternehmerinnen und Unternehmer selbst darüber, welche Maßnahmen nötig sind, um ihre Beschäftigten gegen das Coronavirus zu schützen. Die Bestimmung zum Impfen bleibt gemäß § 3 Arbeitsschutzverordnung weiterhin bestehen.
Auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) finden Sie weiterführende Informationen zur Corona-Schutzimpfungen und zur Auffrischungsimpfungen.
Die BG BAU bietet auf dieser Seite ein umfassendes Informations- und Medienangebot an, um Unternehmen und Beschäftigte beim Thema Impfen und der Umsetzung der neuen Anforderungen zu unterstützen.