Unterstützung bei der Hochwasserkatastrophe

Informationen zum Arbeitsschutz bei Aufräumarbeiten und beim Wiederaufbau 

Wir sind für Sie erreichbar

Sie haben ein Anliegen? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der kostenfreien Servicehotline helfen Ihnen gerne!

0800 3799100


Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr

Sie haben eine besondere Gefahrensituation vor Ort auf einer Baustelle bzw. an Ihrem Arbeitsplatz entdeckt? Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen an der bundesweit einheitlichen und gebührenfreien Hotline für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gerne zur Seite.

0800 8020100


Servicezeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr
Samstag von 08:00 bis 14:00 Uhr

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211-2808-2624
Mobil: 0173-5866607
E-Mail:

Weitere Informationen

Unfallkasse Rheinland-Pfalz

Telefon: 02632 960-1110
Fax: 02632 960-1011
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Den Helfenden helfen

Viele Menschen haben in den vergangenen Wochen bei den Aufräumarbeiten und dem Wiederaufbau nach den verheerenden Hochwassern in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen unterstützt. In den kommenden Monaten muss noch viel Aufbauarbeit geleistet werden, um die Schäden zu beheben und die Betroffenen zu unterstützen. Auch die Mitgliedsunternehmen der BG BAU sind hierbei intensiv gefordert, denn sie werden den Großteil der Arbeiten übernehmen.

Dabei ist wichtig, dass bei den Reinigungs- und Bauaktivitäten in den betroffenen Gebieten mögliche Gefahren und Risiken beachtet werden, damit nicht noch mehr Menschen zu Schaden kommen.

Für Tätigkeiten zum Aufbau der betroffenen Gebiete haben wir eine Handlungshilfe erarbeitet, die dabei unterstützen soll, mögliche Gefährdungen in den Blick zu nehmen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Handlungshilfe: Bauarbeiten in Schadensgebieten

Die Handlungshilfe der BG BAU gibt Hinweise zu Gefährdungen und Verhaltensregeln nach Katastrophen, Notfällen und Havarien. Anhand von Checklisten lassen sich geeignete Schutzmaßnahmen etwa für den Einsatz in Hochwassergebieten festlegen. Lesen Sie mehr

Handlungshilfe Bauarbeiten in Schadensgebieten nach Katastrophen, Notfällen oder Havarien

Umfassend geschützt

Grundsätzlich stehen die Helferinnen und Helfer, aber auch die Mitarbeitenden und freiwillig versicherten Unternehmerinnen und Unternehmer der vor Ort tätigen Bau- und Reinigungsunternehmen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das heißt, dass sie geschützt sind, wenn ein Unfall passiert oder eine Berufskrankheit auftritt.

Wer für die Betreuung zuständig ist, hängt von der Art und den Umständen der Tätigkeit ab:

  • Ersthelferinnen und Ersthelfer: Unfallkassen der Bundesländer
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten bei Aufräumarbeiten und beim Wiederaufbau: Unfallkassen der Bundesländer
  • Einsatz als Beschäftigte von Bau- oder Reinigungsunternehmen: BG BAU
  • Eigenbauhelferinnen oder Eigenbauhelfer bei privaten Bauvorhaben: BG BAU (gegebenenfalls Unfallkassen der Bundesländer)
  • Freiwillig versicherte Unternehmerinnen oder Unternehmer in der Bau- oder Reinigungsbranche: BG BAU

Sprechen Sie uns bei Fragen an!
 

Weitere Informationen zum Versicherungsschutz

BG BAU: Unfallschutz für Hilfe bei Hochwasserkatastrophe

BG BAU: Versicherung für private Bauvorhaben 

DGUV: Schutz für die, die Menschen in Not helfen

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

Unfallkasse Rheinland-Pfalz

Unsere Infomaterialien


Ein wichtiges Format der BG BAU zur Vermittlung von Sicherheitshinweisen sind die „Bausteine“. In kompakter und leicht verständlicher Form enthalten sie Informationen und Tipps für gesundes und sicheres Arbeiten - jeweils aufbereitet für einzelne Themen.