Erste Maßnahmen

Unfälle können sich bei der Arbeit oder auf damit verbundenen Wegen ereignen. Dann zählen die richtigen Erste Hilfe-Maßnahmen.

Wichtig für Unternehmerinnen und Unternehmer: Wo Beschäftigte für Ihren Betrieb tätig sind, muss für Notfälle die Erste Hilfe organisiert sein. Dies liegt in der Verantwortung des Arbeitgebenden.

Die Maßnahmen auf einen Blick

Nach Arbeits- und Wegeunfällen sind ausgewählte Stellen zu kontaktieren. Dadurch wird die vorteilhafte berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung  eingeleitet: 

  • Ist die Person schwer verletzt? Rufen Sie unverzüglich den Rettungsdienst und weisen Sie darauf hin, dass es sich um einen Arbeits- bzw. Wegeunfall handelt. Idealerweise erfolgt dann der Transport in das nächstgelegene berufsgenossenschaftlich zugelassene Krankenhaus. Aber natürlich entscheiden die Rettungskräfte über Zeitpunkt, Ziel und Art des Transportes.
  • Ist die Person bewusstlos und es ist keine Atmung festzustellen? Ergreifen Sie die einfachen Maßnahmen der Herz-Lungen-Wiederbelebung! Dies ist Ihre Pflicht, falls Sie sich dadurch nicht selbst in Gefahr begeben. 
  • Kein Krankenhaus, aber Arztbesuch nötig? Bitte stellen Sie sich bei einer am Durchgangsarztverfahren beteiligten Praxis vor. Praxen in Ihrer Nähe finden Sie hier: Durchgangsarztsuche
    Steht aufgrund der Verletzung eine spezielle Untersuchung der Augen, bzw. des Halses, der Nase oder Ohren an, sollte zunächst eine Augen-, bzw. HNO-Praxis aufgesucht werden.
  • Sie führen einen Betrieb und dort gab es einen Unfall? Unternehmen sind verpflichtet, Unfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen geführt haben oder tödlich verlaufen sind, in einer Unfallanzeige an die BG BAU zu melden
  • Befindet sich die verunglückte oder erkrankte Person im Ausland? Dann melden Sie dies bitte der Auslandversicherung telefonisch unter der Rufnummer +49 89 8897-444 oder per E-Mail an auv(at)bgbau.de


Fachleute vor Ort: Ersthelferinnen und Ersthelfer

Ersthelferinnen und Ersthelfer sind besonders geschulte Beschäftigte, die im Betrieb Erste Hilfe leisten können. Die BG BAU finanziert den dafür notwendigen, eintägigen Erste Hilfe-Lehrgang und danach alle zwei Jahre eine Fortbildung. Ihren Aus- und Fortbildungsbedarf können Sie direkt mit einer der ermächtigten Ausbildungsstellen vereinbaren. Diese rechnen nach Durchführung der Maßnahme die Lehrgangsgebühren direkt mit der BG BAU ab. Ihnen entstehen somit keine Kosten.


Weitere Informationen zur Ersthelfer-Ausbildung sowie ein Anmeldeformular zum Herunterladen