Die Betreuungsmodelle des Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienstes

 

Sie möchten Ihr Unternehmen durch den ASD der BG BAU betreuen lassen?

Dafür benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:

  • Wie viele Beschäftigte sind im Unternehmen angestellt?
  • Welches Betreuungsmodell* möchten Sie wählen?
  • Möchten Sie nur arbeitsmedizinisch oder 
  • nur sicherheitstechnisch oder
  • vollumfänglich betreut werden?

Welche Betreuungsmodelle gibt es?

In Abhängigkeit der Größe Ihres Unternehmens können Sie zwischen der Alternativen Betreuung und der Regelbetreuung wählen.

Alternative Betreuung

Die Alternative Betreuung ist eine bedarfsorientierte Betreuungsform, bei der Sie als Unternehmerin und Unternehmer die Betreuung Ihres Unternehmens selbst in die Hand nehmen und die Verantwortung tragen. Dazu werden Sie von der BG BAU zu einer eintägigen Informations- und Motivationsveranstaltung eingeladen. Im weiteren Verlauf dieser Betreuungsvariante ist die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen verpflichtend.

Alternative Betreuung

Als Voraussetzung für die Teilnahme am alternativen Betreuungsmodell der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung durch Kompetenzzentren wird der Unternehmer zu Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb informiert und für die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen motiviert. Die alternative Betreuung besteht aus Motivations- und Informationsmaßnahmen und der Inanspruchnahme der bedarfsorientierten Betreuung. 

Es können nur Kompetenzzentren gewählt werden, die von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft anerkannt sind.

Bei der Anwendung der alternativen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung wird der Unternehmer zu Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb informiert und für die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen motiviert. Die alternative Betreuung besteht aus Informations- und Motivationsmaßnahmen, Fortbildungsmaßnahmen und der Inanspruchnahme der bedarfsorientierten Betreuung. Die Beschäftigten werden über die Art der praktizierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung informiert und wissen, welcher Betriebsarzt und welche Fachkraft für Arbeitssicherheit anzusprechen ist. 

Die Informations- und Motivationsmaßnahmen sind innerhalb von 3 Jahren zu absolvieren. Eine entsprechende Vorbildung der Unternehmerinnen und Unternehmer kann durch die Berufsgenossenschaft bei der Festlegung des Umfangs der Informations- und Motivationsmaßnahmen berücksichtigt werden. Der Erwerb dieser Vorbildung sollte nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. 

Im Anschluss an die Informations- und Motivationsmaßnahmen nimmt der Unternehmer im Abstand von höchstens 3 Jahren an von der Berufsgenossenschaft durchgeführten oder von der Berufsgenossenschaft anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teil.

Eine Alternative Betreuung ist für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten nicht möglich.

Regelbetreuung

In der Regelbetreuung besteht der Umfang der zu erbringenden betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung aus einer Kombination von Grundbetreuung und anlassbezogener Betreuung im Betrieb beziehungsweise auf der Baustelle. 

Ihnen stehen in beiden Betreuungsformen die Ärztinnen, Ärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit des ASD der BG BAU unterstützend zur Seite.

Regelbetreuung in Abhängigkeit von der Anzahl der Beschäftigten

Der Umfang der zu erbringenden betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung besteht in der Durchführung von Grundbetreuung und anlassbezogener Betreuung im Betrieb beziehungsweise auf der Baustelle. Sie können kombiniert werden. 

Grundbetreuung beinhaltet die Unterstützung bei der Erstellung beziehungsweise der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. 

Bei der Grundbetreuung muss der Sachverstand der bestellten Betriebsärztinnen und Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit einbezogen werden. Dies kann dadurch geschehen, dass der Erstberatende den Sachverstand des jeweils anderen Sachgebietes hinzuzieht.

Die Grundbetreuung wird bei maßgeblicher Änderung der Arbeitsverhältnisse, spätestens aber nach 2 Jahren wiederholt. 

Zur Wahrnehmung der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung können  

  • der ASD der BG BAU,
  • externe Dienstleister oder
  • ein interner Betriebsarzt bzw. eine Betriebsärztin oder eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit  

durch Sie beauftragt werden. 

Der Umfang der zu erbringenden betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung besteht in der Durchführung von Grundbetreuung und anlassbezogener Betreuung im Betrieb beziehungsweise auf der Baustelle. Sie können kombiniert werden. 

Grundbetreuung beinhalten die Unterstützung bei der Erstellung beziehungsweise der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Die Betreuungszeiten berechnen sich nach Betreuungsgruppe und Anzahl der Beschäftigten gem. Anhang 1 der DGUV Vorschrift 2.

Zur Wahrnehmung der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung können 

  • der ASD der BG BAU (nur die arbeitsmedizinische Seite*),
  • externe Dienstleister oder
  • ein interner Betriebsarzt bzw. eine Betriebsärztin oder eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit  

durch Sie beauftragt werden.

Der Umfang der zu erbringenden betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung besteht in der Durchführung von Grundbetreuung und anlassbezogener Betreuung im Betrieb beziehungsweise auf der Baustelle. Sie können kombiniert werden. 

Grundbetreuung beinhalten die Unterstützung bei der Erstellung beziehungsweise der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.

Die Betreuungszeiten berechnen sich nach Betreuungsgruppe und Anzahl der Beschäftigten gem. Anhang 1 der DGUV Vorschrift 2.

Zur Wahrnehmung der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung können 

  • der ASD der BG BAU (nur die arbeitsmedizinische Seite*),
  • externe Dienstleister oder
  • ein interner Betriebsarzt bzw. eine Betriebsärztin oder eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit  

durch Sie beauftragt werden. 

*Eine sicherheitstechnische Betreuung durch den ASD der BG BAU ist bei einer Unternehmensgröße von mehr als 50 Beschäftigten leider nicht möglich.

  • Bildquelle: BG BAU

Hinweis:

  1. Bis zu 10 Beschäftigte: Die alternative Betreuung ist nur bei einer vollständigen Betreuung durch Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft wählbar.
  2. Mehr als 50 Beschäftigte: Leider können wir Ihnen keine sicherheitstechnische Betreuung durch den ASD der BG BAU anbieten.

Wohin kann ich mich wenden?

Bitte füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es per E-Mail an vorschrift2(at)bgbau.de.

Automatischer Anschluss:

Nach einem Ablauf von sechs Monaten nach Mitteilung der Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft (Zuständigkeitsbescheid) erfolgt automatisch ein Anschluss an den ASD der BG BAU, wenn Sie uns nicht darüber informiert haben, dass Sie Ihre Betreuung im Unternehmen anderweitig organisieren (gem. § 41 Abs. 4 der Satzung der BG BAU).