Leichte Plattformleiter
- Bildquelle: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU
Produktbeschreibung:
Leichte Plattformleitern nach DIN-EN 131 1-3 sind einseitig besteigbar, haben Stufen (mind. 80 mm) als Aufstieg und Handläufe an beiden Holmen des Steigschenkels, starr angebracht oder klappbar (vereinfachter Transport), die ab der 5. Stufe beginnen und ein sicheres Festhalten beim Auf- und Abstieg gewährleisten. Die Handläufe bilden mit den Leiterholmen und einem horizontalen Verbindungsbauteil eine Teilumwehrung und ragen ca. 1.000 mm über die Plattformhöhe hinaus. Für die gefahrenträchtigen Montagearbeiten steht eine ausreichend große Standfläche (Plattform, mindestens 360 x 360 mm) zur Verfügung. Die leichte Plattformleiter ist in ihrer nutzbaren Standhöhe auf max. 6 Stufen (incl. der Plattform) begrenzt. Die Gesamtlänge der zusammengeklappten Leiter beträgt max. 2.750 mm. Das Gesamtgewicht der 6-stufigen, leichten Plattformleiter darf 15 kg nicht übersteigen. Leichte Plattformleitern haben vorzugsweise eine zugfeste Spreizsicherung sowie eine Arretierung durch die klappbare Plattform.
Als Arbeitsplatz im Bereich des Roh- und Ausbaus, bei Reinigungsarbeiten und in stationären Betriebsteilen (Fertigteilproduktion, Lager, Werkstatt).
Die Verwendung einer Plattform-Leiter erleichtert die Durchführung von Arbeiten in der Höhe. Die breite Auftrittsfläche der Stufen und die Plattform als Arbeitsplatz entlastet die Fußgelenke und Beine und verzögert dadurch die Ermüdungserscheinungen. Die Stufen gewährleisten, auch aus ergonomischer Sicht, einen sicheren Stand zur Ausführung der Arbeiten. Durch das entspanntere Stehen auf den Stufen und der Plattform werden auch die Rückenbelastungen reduziert. Konzentration und Leistungsfähigkeit werden länger aufrecht erhalten. Das Gesamtgewicht der 6-stufigen, leichten Plattformleiter darf 15 kg nicht übersteigen. Leichte Plattformleitern haben vorzugsweise eine zugfeste Spreizsicherung sowie eine Arretierung durch die klappbare Plattform.
- Gefährdung: Abstürze von Anlege- und Stehleitern bei der Benutzung als hochgelegene Arbeitsplätze.
- Auswirkung: Reduzierung der Leiterunfälle, Verdrängung der unsicheren Stehleitern und Anlegeleitern.
Arbeitsschutzprämie
beitragsabhängige Förderung:
pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, maximal 250 Euro
beitragsunabhängige Förderung:
pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, bis zur maximalen Fördersumme
Bitte beachten Sie unsereAnforderungen und Hinweise.
Fördermittel sind verfügbar
Downloads:
- Anforderungen und Hinweise
(PDF, 367 KB)