Beitragsunabhängige Förderung

Mit Sicherheit sparen: bei der beitragsunabhängigen Förderung erhalten Sie von uns bis zu 10.000 Euro für Ihre Investitionen zur Vermeidung von Absturzunfällen und und bis zu 5.000 Euro für Ihre Investionen zur Reduzierung der Belastung durch Gefahrstoffe beim Bauen im Bestand.

Das heißt, auch als kleiner Betrieb mit wenig Beschäftigten und geringeren Beiträgen erhalten Sie hohe Zuschüsse. Denn wir übernehmen grundsätzlich 50 Prozent der Anschaffungskosten für

Maßnahmen zur Vermeidung von Absturzunfällen

das Schutzpaket zur Reduzierung der Belastung durch Gefahrstoffe beim Bauen im Bestand

Was sind die Voraussetzungen für die beitragsunabhängige Förderung?

Grundvoraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen

  • ein ausgeglichenes Beitragskonto und
  • mindestens eine oder einen Beschäftigten hat.
     

Beitragsunabhängige Förderung von Investitionen zur Vermeidung von Absturzunfällen

Die beitragsunabhängige Förderung zur Vermeidung von Absturzunfällen ist in drei Stufen möglich. Für die jeweilige Förderstufe sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

  • Gefährdungsbeurteilung bei Absturzgefährdung
  • Beratung zur Absturzprävention durch Aufsichtsperson der BG BAU (oder Dienste der BG BAU)
  • Mit Unterzeichnung der „Betrieblichen Erklärung“ zum Arbeitsschutz bekennen
     

  • Gefährdungsbeurteilung bei Absturzgefährdung
  • Beratung zur Absturzprävention durch Aufsichtsperson der BG BAU (oder Dienste der BG BAU)
  • Mit Unterzeichnung der „Betrieblichen Erklärung“ zum Arbeitsschutz bekennen
  • Teilnahme an "Bau auf Bau" (oder AMS BAU)
     

Hinweise:

  • Bei der Inanspruchnahme von Förderstufe 3 besteht im Folgejahr kein Anspruch auf eine weitere Förderung. Für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten liegt der Anspruch bei maximal 10% des BG-Beitrags und maximal 10.000 Euro.
  • Wird die maximale Fördersumme innerhalb eines Kalenderjahres nicht beansprucht, verfällt der Restbetrag. Eine Übernahme in das Folgejahr ist nicht möglich.

Beitragsunabhängige Förderung von Investitionen zur Reduzierung der Belastung durch Gefahrenstoffe beim Bauen im Bestand

Voraussetzung für die beitragsunabhängige Förderung von Schutzpaketen für das Bauen im Bestand ist die erfolgreiche Teilnahme (Testzertifikat) von mindestens 50 Prozent der Beschäftigten mit Tätigkeiten beim Bauen im Bestand am E-Learning-Modul „Grundkenntnisse Asbest“.

 

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Interesse?

Unsere Aufsichtspersonen beraten Sie gerne!

Vereinbaren Sie direkt ein Beratungsgespräch - über unsere Kontaktsuche finden Sie schnell die richtige Ansprechperson.

Die Prämie beantragen - so einfach geht’s:

  • Von der BG BAU beraten lassen
  • Gefährdungsbeurteilung besprechen
  • Zum Arbeitsschutz bekennen

Was ist bei der Antragstellung noch zu beachten?

  • Antragsberechtigt sind gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU.
  • Finanzielle Mittel gibt es für Arbeitsschutzmaßnahmen, für die Sie noch keine Förderung erhalten haben.
  • Falls geförderte Arbeitsmittel innerhalb der ersten 12 Monate nach Förderung weiterverkauft werden, müssen die gewährten Zuschüsse zurückerstattet werden.
  • Gebrauchte Geräte, Maschinen etc. sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Eingereichte Rechnungen für förderfähige Geräte und Maßnahmen dürfen nicht älter als 365 Tage sein. Maßgebend ist das Rechnungsdatum. Ältere Rechnungen können nicht berücksichtigt werden. Auf der Rechnung muss die genaue Bezeichnung der förderfähigen Geräte bzw. Maßnahmen aufgeführt sein (Hersteller, Modellbezeichnung, Artikelnummer des Herstellers). Ungenaue oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung des Antrags führen.
  • Ihre Antragsunterlagen müssen vollständig sein.
  • Eine Aufsichtsperson steht Ihnen bei der Durchführung beratend zur Seite und vergewissert sich zugleich über die Umsetzung.
  • Genauere Informationen zu den Anforderungen finden Sie jeweils auf der Seite der einzelnen Arbeitsschutzprämien.
  • Bitte beachten Sie: Bei Beitragsrückständen oder einer Insolvenz kann ein Unternehmen nicht gefördert werden.
  • Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Dürfen beide Förderungen - die beitragsabhängige wie auch die beitragsunabhängige - zugleich genutzt werden?

Die neue Förderung kann auch mit der bisherigen beitragsabhängigen Förderung kombiniert werden. Somit profitieren Sie gleich doppelt!

Weitere Informationen zur Kombination der beiden Fördermodelle