Mit Sicherheit sparen - bis zu 10.000 Euro für Investitionen zur Vermeidung von Absturzunfällen
Abstürze können verhindert werden - Ihre BG BAU unterstützt Sie dabei, auch finanziell! Um Arbeitsunfälle durch Abstürze zu verhindern, fördern wir ab diesem Jahr Ihre Investitionen in mehr Sicherheit beim Arbeiten in der Höhe.
Sie gewinnen damit gleich mehrfach: Ihr Unternehmen arbeitet sicherer, ist attraktiver für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Investitionen werden von der BG BAU mit barer Münze belohnt.
Was ist neu?
Die neue Prämie ist unabhängig von der Höhe Ihres Beitrags zur BG BAU.
Das heißt: Auch als kleiner Betrieb mit wenig Beschäftigten und geringeren Beiträgen erhalten Sie hohe Zuschüsse. Denn wir übernehmen grundsätzlich 50 Prozent der Anschaffungskosten für verschiedene Leitertypen, Arbeitsbühnen, Ein-Personen-Gerüste und vieles mehr - in der höchsten Förderstufe bis zu 10.000 Euro.
Was sind die Voraussetzungen für die beitragsunabhängige Förderung?
Voraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen
- ein ausgeglichenes Beitragskonto und
- mindestens eine oder einen Beschäftigten hat.
Für die jeweilige Förderstufe sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
Maßnahmenpakete
- Gefährdungsbeurteilung bei Absturzgefährdung
- Beratung zur Absturzprävention durch Aufsichtsperson der BG BAU (oder Dienste der BG BAU)
- Mit Unterzeichnung der „Betrieblichen Erklärung“ zum Arbeitsschutz bekennen
- Gefährdungsbeurteilung bei Absturzgefährdung
- Beratung zur Absturzprävention durch Aufsichtsperson der BG BAU (oder Dienste der BG BAU)
- Mit Unterzeichnung der „Betrieblichen Erklärung“ zum Arbeitsschutz bekennen
- Teilnahme an "Bau auf Bau" (oder AMS BAU)
- Gefährdungsbeurteilung bei Absturzgefährdung
- Beratung zur Absturzprävention durch Aufsichtsperson der BG BAU (oder Dienste der BG BAU)
- Mit Unterzeichnung der „Betrieblichen Erklärung“ zum Arbeitsschutz bekennen
- Teilnahme an "Bau auf Bau" (oder AMS BAU)
- Teilnahme einer Führungskraft oder einer/eines Aufsichtführenden an einem Seminar zur Absturzprävention
Hinweise:
- Bei der Inanspruchnahme von Förderstufe 3 besteht im Folgejahr kein Anspruch auf eine weitere Förderung. Für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten liegt der Anspruch bei maximal 10% des BG-Beitrags und maximal 10.000 Euro.
- Wird die maximale Fördersumme innerhalb eines Kalenderjahres nicht beansprucht, verfällt der Restbetrag. Eine Übernahme in das Folgejahr ist nicht möglich.

Interesse?
Unsere Aufsichtspersonen beraten Sie gerne!
Vereinbaren Sie direkt ein Beratungsgespräch - über unsere Kontaktsuche finden Sie schnell die richtige Ansprechperson.
Arbeitsschutzprämien zur Absturzprävention
Dürfen beide Förderungen - die beitragsabhängige wie auch die beitragsunabhängige - zugleich genutzt werden?
Die neue Förderung kann auch mit der bisherigen beitragsabhängigen Förderung kombiniert werden. Somit profitieren Sie gleich doppelt!
Weitere Informationen zur Kombination der beiden Fördermodelle finden Sie hier: https://www.bgbau.de/service/angebote/arbeitsschutzpraemien/kombination-von-beitragsabhaengiger-und-beitragsunabhaengiger-foerderung/
Die Prämie beantragen - so einfach geht’s:
- Von der BG BAU beraten lassen
- Gefährdungsbeurteilung besprechen
- Zum Arbeitsschutz bekennen
Was ist bei der Antragstellung noch zu beachten?
- Antragsberechtigt sind gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU.
- Finanzielle Mittel gibt es für Arbeitsschutzmaßnahmen, für die Sie noch keine Förderung erhalten haben.
- Falls geförderte Arbeitsmittel innerhalb der ersten 12 Monate nach Förderung weiterverkauft werden, müssen die gewährten Zuschüsse zurückerstattet werden.
- Gebrauchte Geräte, Maschinen etc. sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Anträge auf Förderung für getätigte Investitionen müssen in dem Jahr gestellt werden, in dem die Investitionen auch getätigt wurden. Maßgebend ist das Rechnungsdatum. Anträge müssen bis zum 31.12. des laufenden Jahres eingehen.
- Für den Nachweis können Sie Fotos, Foto-CDs, Videos, Rechnungskopien, Belege, Zertifikate oder Urkunden verwenden.
- Ihre Antragsunterlagen müssen vollständig sein.
- Eine Aufsichtsperson steht Ihnen bei der Durchführung beratend zur Seite und vergewissert sich zugleich über die Umsetzung.
- Genauere Informationen zu den Anforderungen finden Sie jeweils auf der Seite der einzelnen Arbeitsschutzprämien.
- Bitte beachten Sie: Bei Beitragsrückständen oder einer Insolvenz kann ein Unternehmen nicht gefördert werden.
- Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Videotitel: Wie kam es zur beitragsunabhängigen Förderung?
Videoquelle: BG BAU - TVN CORPORATE MEDIA