Kombination von beitragsabhängiger und beitragsunabhängiger Förderung
Ein Unternehmen kann beide Arten der Förderung in Anspruch nehmen. Im Rahmen der beitragsunabhängigen Förderung (Prämienpaket zur Absturzprävention) können Arbeitsschutzprämien gegebenenfalls höher bezuschusst werden als bei der beitragsabhängigen Förderung. Bei Investitionen in Produkte oder Maßnahmen zur Absturzprävention kann sich ein Vergleich zwischen beiden Fördervarianten lohnen.
Beispiele von beitragsunabhängiger und beitragsabhängiger Förderung
Herr und Frau Schulze haben einen kleinen Malerbetrieb mit 6 Vollarbeitern. Sie erfüllen alle Voraussetzungen, um von der beitragsunabhängigen Förderung für Maßnahmen zur Absturzprävention in Höhe von maximal 3.000 Euro profitieren zu können:
- Ihr Malerbetrieb hat mehr als einen Beschäftigten.
- Ihr Beitragskonto bei der BG BAU ist ausgeglichen.
- Eine Gefährdungsbeurteilung liegt vor.
- Herr und Frau Schulze haben sich durch eine Aufsichtsperson der BG BAU beraten lassen.
- Sie haben zusammen mit allen Beschäftigten die Betrieblichen Erklärung unterzeichnet.
Es ist das erste Mal in diesem Kalenderjahr, dass sie die Förderung wahrnehmen möchten, sodass Sie Anspruch auf die volle Höhe von 3.000 Euro haben. Sie erwerben eine leichte Plattformleiter für 600 Euro. Im Rahmen der beitragsunabhängigen Förderung zur Absturzprävention werden ihnen 50 % des Kaufpreises der Plattformleiter erstattet, sodass sie von der BG BAU 300 Euro erhalten. Im laufenden Kalenderjahr können sie nun noch weitere 2.700 Euro für Maßnahmen zur Absturzprävention geltend machen.
Der Malerbetrieb Schulze kann auch von der beitragsabhängigen Förderung der BG BAU profitieren. Mit einem BG-Beitrag von rund 6.000 Euro haben sie Anspruch auf eine Förderung in Höhe von 600 Euro1 im Kalenderjahr. Sie erwerben vier 50m-Rollen "Malervlies" (temporäre Abdeckung nach dem Prüfungsgrundsatz der DGUV GS-IFA-B02) für 80 Euro pro Rolle. Für jede Rolle erhalten sie im Rahmen der beitragsabhängigen Förderung 24 Euro2. Damit haben sie auch in der beitragsabhängigen Förderung ihre Fördermöglichkeiten noch lange nicht ausgeschöpft. Im laufenden Kalenderjahr können sie für weitere 504 Euro eine Teilerstattung von förderfähigen Maßnahmen aus dem Arbeitsschutzprämienkatalog beantragen.
1 Dank eines Blicks auf ihren Beitragsbescheid der BG BAU weiß Frau Schulze, dass ihr Unternehmen mit einem Beitrag in Höhe von rund 6.000 Euro in Stufe B (Beiträge von 251 Euro - 25.000 Euro) liegt. Somit hat ihr Betrieb Anspruch auf 10 % des Umlagebeitrags (bzw. mindestens 100 Euro und maximal 2.500 Euro). Das ergibt 600 Euro.
2 30 % der Anschaffungskosten, maximal 30 Euro pro 50 Meter Rolle
Herr Müller leitet ein Bauunternehmen mit 25 Vollarbeitern. Er möchte sich drei neue Bautreppen mit einen Anschaffungspreis von 2.000 Euro je Stück zulegen.
Herr Müller bezahlt einen jährlichen Umlagebeitrag von 55.000 Euro1. Im Rahmen der beitragsabhängigen Förderung hat er damit einen Anspruch auf eine maximale Fördersumme von insgesamt 3.750 Euro2 im Kalenderjahr. Die BG BAU würde ihm für jede Bautreppe theoretisch 50 % der Anschaffungskosten erstatten, allerdings jeweils nur bis zu einer maximalen Höhe von 750 Euro. Herr Müller würde von der BG BAU für jede Bautreppe also nur 750 Euro erhalten.
Mit der beitragsunabhängigen Prämienförderung kann er allerdings tatsächlich die vollen 50 % des Kaufpreises erhalten. Hier würde sich der Erstattungsbetrag also auf 1.000 Euro je Bautreppe erhöhen.3
Herr Müller lässt sich durch eine Aufsichtsperson der BG BAU beraten und erfährt, dass er die meisten Förderbedingungen für den Antrag einer beitragsunabhängigen Förderung bereits erfüllt: Sein Beitragskonto bei der BG BAU ist ausgeglichen und eine Gefährdungsbeurteilung zu den absturzgefährdeten Tätigkeiten liegt vor. Lediglich die Unterzeichnung der Betrieblichen Erklärung fehlt, um von der Förderung in Höhe von 3.000 Euro profitieren zu können. Herr Müller trommelt also seine Belegschaft für eine Besprechung zusammen und geht mit ihnen die lebenswichtigen Regeln auf der Betrieblichen Erklärung durch. Im Anschluss wird die Betriebliche Erklärung von ihm und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterzeichnet und an die BG BAU übermittelt. Jetzt hat er Anspruch auf eine beitragsunabhängige Förderung in Höhe von 3.000 Euro und kann sich damit 50 % des Anschaffungspreises seiner drei neuen Bautreppen erstatten lassen.
Wenn sich Herr Müller in demselben Kalenderjahr dazu entschließt, am Programm Bau auf BAU oder am Arbeitsschutzmanagementsystem AMS BAU teilzunehmen, wird sein Engagement mit weiteren beitragsunabhängigen 2.000 Euro Förderung für weitere förderfähige Maßnahmen zur Absturzprävention belohnt.
Unabhängig davon kann er auch weiterhin von der beitragsabhängigen Prämienförderung profitieren und zwar bis zu der ihm zustehenden Fördersumme von insgesamt 3.750 Euro. Ob er sich in diesem Rahmen nochmals für Maßnahmen der Absturzprävention oder z. B. für Maßnahmen zur Staubvermeidung oder zur Reduktion körperlicher Belastungen entscheidet, ist ihm überlassen – vorausgesetzt, die Maßnahmen sind im Arbeitsschutzprämienkatalog der BG BAU enthalten.
1 Den Umlagebeitrag findet er auf seinem Beitragsbescheid, den er einmal jährlich von der BG BAU erhält.
2 Mit einem Umlagebeitrag von 55.000 Euro befindet sich Herr Müller in Stufe D, die ihm einen Förderanspruch von 5 % des Umlagebeitrags bzw. mindestens 3.750 Euro und maximal 5.000 Euro zugesteht. 5 % des Umlagebeitrages machen bei Herrn Müller 2.750 Euro aus. Dank der Mindesthöhe von 3.750 Euro hat er also Anspruch auf 3.750 Euro.
3 Bei der beitragsunabhängigen Förderung werden für Bautreppen 50 % der Anschaffungskosten übernommen - vorausgesetzt, die maximale Fördersumme wurde in diesem Kalenderjahr noch nicht ausgeschöpft und die notwendigen Förderbedingungen sind erfüllt.
Bei der beitragsabhängigen Förderung kann für alle Einzelmaßnahmen aus dem Arbeitsschutzprämienkatalog eine Förderung beantragt werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem BG-Beitrag des Unternehmens (Umlagebeitrag für den Bedarf der BG - ohne Zuschlag und ohne AMD der BG BAU - des Vorjahres).
Im Rahmen der beitragsunabhängigen Förderung können Einzelmaßnahmen aus dem Bereich "Absturz" des Arbeitsschutzprämienkatalogs beantragt werden (außer Industrieschutzhelme). Für die Beantragung werden die Fördersummen der einzelnen Maßnahmen summiert bis die maximale Fördersumme von 3.000, 5.000 oder 10.000 Euro erreicht ist.