Drohnen, Drohnenführerschein und Luftfahrt-Bundesamt-Anmeldung

- Drohne
- Quelle: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU

Produktbeschreibung:
Arbeiten an und in hohen Bauwerken sowie Industrieanlagen sind häufig mit einem erhöhten Absturzrisiko verbunden. Der Einsatz von Drohnen kann diese Gefährdung deutlich reduzieren. Die BG Bau fördert daher Drohnen der Klasse C1 und C2; den Drohnen-Führerschein A2 sowie die Anmeldungen beim Luftfahrtbundesamt (LBA).
Drohnen mit Kamera und Sensoren können zur Vermessung oder Revision an hohen Bauwerken eingesetzt werden, die sonst begangen werden müssen.
Betroffene Gewerke: zum Beispiel Zimmerer, Dachdecker, Schornsteinfeger, Gebäudereinigung
Gefährdung: Bei der Begehung von hohen Bauwerken z. B. für Revisionen oder Vermessungen besteht Absturzgefahr.
Auswirkung: Vermeidung von Absturzunfällen bei vorbereitenden Tätigkeiten, bei denen auf technische Lösungen zur Absturzvermeidung verzichtet wird. Durch die Förderung des Führerscheins mit praktischem Seminaranteil wird angestrebt, dass Bedienende die Drohne geschult und sicher einsetzen.
Arbeitsschutzprämie
Beitragsunabhängige Förderung:
50 % der Nettokosten, max. 2.000 Euro pro Jahr und Mitgliedsbetrieb für Drohnen der Klasse C1 und C2, Drohnenführerschein A2 (Theorie und Praxis) sowie Anmeldung beim Luftfahrtbundesamt
Die Gewährung der Förderung ist daran gebunden, dass das antragstellende Unternehmen den Einsatz von Drohnen im Unternehmen nachweist (Nachweis von mindestens drei gewerblichen Einsätzen mit der jeweils förderfähigen Drohne anhand Eintragung im Flug- bzw. Logbuch).
Bitte beachten Sie unsere Anforderungen und Hinweise (PDF, 446 KB)
Fördermittel sind verfügbar
Downloads:
- Anforderungen und Hinweise
(PDF, 460 KB)